Verlustrücktrag/vortrag durch Studiengebühren?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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mortimer
Beiträge: 1
Registriert: 23. Mai 2011, 21:54

Verlustrücktrag/vortrag durch Studiengebühren?

Beitrag von mortimer »

Hallo,

ich war die letzten Jahre Student und habe ca. 4000€ an Studiengebühren, zuzüglich der Semestergebühren von abermals ca. 800€ gezahlt. Während dem Studium habe ich auf Mini-Job Basis gearbeitet, daher keineLohnsteuer bezahlen müssen. Zudem gab es einiges an studienbedingten Fahrten in 2010.
Ich bin nun Doktorand, und nachTVöD und sozialversicherungspflichtig angestellt (aber erst seit November 2010). Ich möchte nun gerne meine Lohnsteuererklärung für 2010 machen, durch die ich ja normalerweise die gesamte Lohnsteuer aus 2010 (also Nov&Dez.2010) zurück bekommen müsste.
Meine Frage nun: macht es Sinn sich die Mühe zu machen, die Studienbedingten Kosten der letzten Jahre aufzuarbeiten und mit anzugeben, um ggf. in Zukunft steuerliche Vorteile zu bekommen? Da ich ja in den letzten Jahren quasi keine Lohnsteuer bezahlt habe (während dem Studium), kann ich logischerweise auch nichts zurückbekommen. Aber ich habe da eben von der Möglichkeit des Verlustvor(rück??)trags gehört, und da bin ich stutzig geworden....in den kommenden 3 Jahren als Doktorand (1/2 TVöD-13 Stelle, ca. 1100€ netto im Monat, ledig, Steuerklasse 1) werde ich jedoch auch keine besonders großen Sprünge machen, also vergleichsweise wenig Lohnsteuer bezahlen. Könnte ich diesen Vor-Rücktrag, der ja auch Jahre vor 2010 betraf (Studiengebühren etc.) auch noch nachträglich (z.B. kommendes Jahr) machen, wenn ich die Steuererklärung für 2010 erst einmal abgebe? Wäre wirklich super wenn jemand einen Rat für mich hätte! ...Sorry, ich weiß viele Fragen auf einmal...aber am wichtigsten wäre mir eben erstmal diese Studiengebührengeschichte...Danke!

PS: natürlich wäre es zudem noch interessant, ob ich die aktuellen Semesterbeitragsgebühren angeben sollte -und wenn ja, wo? Ich habe dafür ja keine Rechnung bekommen, reicht dann eine Immatrikulationsbescheinigung? Bisher habe ich lediglich den anteiligen Betrag des Semestertickets als Monatskarte bei den Fahrtkosten angegeben....
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Verlustrücktrag/vortrag durch Studiengebühren?

Beitrag von schlauelia »

Hallo,

Studienkosten können Werbungskosten sein, wenn es sich um ein Zweitstudium handelt - Anlage N des Jahres ausfüllen, in dem die Ausgaben tatsächlich angefallen sind - wenn keine weiteren Einnahmen, entsteht ein Verlust und es ergeht ein Bescheid zur Feststellung dieses Verlustes - im Folgejahr wird dieser dann mit den Einkünften verrechnet und wirkt sich somit steuermindern aus!

Lia
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