Verlustvortrag für Masterstudium, warum in Taxfix nur bis 2018 abzusetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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wstsfd
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Registriert: 16. Apr 2022, 12:14

Verlustvortrag für Masterstudium, warum in Taxfix nur bis 2018 abzusetzen

Beitrag von wstsfd »

Hallo zusammen,

ich habe im Jahr 2021 angefangen zu arbeiten und habe zwischen 2016 und 2018 studiert und Masterabschluss erworben im jahr 2018.

Nun möchte ich rückwirkend einen Verlustvotrag für mein Masterstudium ab 2016 steuerlich geltend machen. Jedoch zeigt mir Taxfix nur Steuerjahre bis 2018 zum ausfüllen.

Lt. Angaben von Taxfix sind Verlustvorträgen für bis zu sieben Jahre möglich. Wo soll ich aber sie erstellen?

Kann ich nun meine Steuerabklärung für 2021 fertig machen und versenden und irgendwann später die Verlustvorträge woanders ausfüllen? Oder muss ich zuerst die Verlustverträge ausfüllen dann Steuerabklärung für 2021 machen?

Vielen Danke für eure Hilfe und schöne Ostern!

VG
Lin
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag für Masterstudium, warum in Taxfix nur bis 2018 abzusetzen

Beitrag von muemmel »

Steuerformulare gibt es online - einfach googeln. Und ja, Sie können erst die Erklärung für 21 machen und die Verlustvorträge später einreichen. Was ist übrigens mit 19 und 20? Verluste wandern immer ins Folgejahr, hier also nach 2019 - für das Jahr muss dann eine Erklärung abgeben werden, falls das noch nicht passiert ist. Und falls es da kein Einkommen gab, mit dem der VV zu verrechnen wäre, ist auch eine Erklärung für 20 nötig.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Verlustvortrag für Masterstudium, warum in Taxfix nur bis 2018 abzusetzen

Beitrag von taxpert »

Aus steuerlicher Sicht ist die Reihenfolge egal. Ggf. wird der Bescheid 2021 dann geändert, wenn die Verlustfeststellung auf den 31.12.2020 vorliegt!

Warum ihr Programm/App nur bis 2018 „kann“ müssen sie die Programmierer dort fragen!

Zunächst sollten Sie prüfen, ob sich die Arbeit überhaupt lohnt. Wenn Sie in 2018 bereits gearbeitet haben, wird ein nicht unbeträchtlicher Teil des Verlustes bereits dort „verbraucht“ Und Sie müssen natürlich nicht nur 2016 bis 2018 abgeben, sondern natürlich auch 2019 und 2020! Erst wenn dann noch ein Verlustvortrag übrig ist, wirkt dieser sich auch auf 2021 aus!

taxpert
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