Verlustvortrag - festgestellten Verlustvortrag nach § 10d EStG aus dem Vorjahr vergessen anzugeben

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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krlbdnrk
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Verlustvortrag - festgestellten Verlustvortrag nach § 10d EStG aus dem Vorjahr vergessen anzugeben

Beitrag von krlbdnrk »

Hallo liebes Forum,

bei der Einreichung meiner Einkommensteuererklärung im letzten Jahr ist mir ein Fehler unterlaufen und es würde mich freuen, falls jemand dieselbe Erfahrung gemacht hat und/oder einen Rat hat, wie man in dieser Situation vorgehen könnte.

Kontext des Sachverhalts:
Ich bin die letzten Jahre Student gewesen und habe jedes Jahr eine "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" (d.h. der Vordruck für die Einkommensteuererklärung, nur das statt Einkommensteuererklärung der Verlustvortrag angekreuzt wird) eingereicht.

Situation:
1. Jahr - es wurde ein Verlust bestätigt, in dem mir ein "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2019" ausgestellt wurde.
2. Jahr - es wurde wieder ein Verlust bestätigt, in dem mir ein "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2020" ausgestellt wurde.

Problem: Mir ist nun aufgefallen, dass ich in der Einkommensteuererklärung für 2020 (Jahr 2) in der Anlage "Zusatzangaben für die Steuerbescheinigung" bei "Verlustabzug nach § 10d EStG" Punkt 4: Zum 31.12. des Vorjahres festgestellter Verlustvortrag nach § 10d EStG (Steuerpflichtige Person) ___ Betrag" nicht ausgefüllt habe.
Daraus folgt, dass der bestätigte Verlustbescheid aus dem Jahr 2020 (Jahr 2) nur die Verluste aus diesem Jahr enthält und die Verluste aus Jahr 1 nicht aufsummiert wurden.

Einkommensteuererklärung für 2021 (Jahr 3):
Bei der Einkommensteuererklärung für 2021 würde ich nun natürlich diese Angabe nicht vergessen, aber im Punkt 4 in "Zusatzangaben für die Steuerbescheinigung" ist explizit nur nach dem Verlust aus dem Vorjahr gefragt.
Daraus ergibt sich die Frage, wie ich den Verlust aus 2019 noch nachträglich mit anrechnen lassen könnte?
Ist dies überhaupt möglich oder ist der Verlust aus 2019 (Jahr 1) nun verfallen?

Eine mögliche Lösung des Problems wäre, dass ich in der jetzigen Erklärung einfach selber den Verlust aus Jahr 1 (2019) auf den Verlust aus Jahr 2 (2020) addiere und diesen Betrag bei "Verlustabzug nach § 10d EStG" Punkt 4: Zum 31.12. des Vorjahres festgestellter Verlustvortrag nach § 10d EStG (Steuerpflichtige Person) ___ Betrag" angebe. Es wird jedoch wie bereits erwähnt, ausschließlich nach dem Vorjahr gefragt.


Es würde mich sehr freuen, falls jemand einen Rat hätte. Danke im Voraus.
Tom998
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Re: Verlustvortrag - festgestellten Verlustvortrag nach § 10d EStG aus dem Vorjahr vergessen anzugeben

Beitrag von Tom998 »

Falls das alles unter ein und der selben Steuernummer passiert, geht es eigentlich automatisch. Welche Verluste sind den nun genau zum 31.12.2019 und 31.12.2020 festgestellt worden? Wie war der Gesamtbetrag der Einkünfte gem. Einkommensteuerbescheiden in diesen Jahren?
krlbdnrk
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Re: Verlustvortrag - festgestellten Verlustvortrag nach § 10d EStG aus dem Vorjahr vergessen anzugeben

Beitrag von krlbdnrk »

Hallo Tom,

vielen Dank für die Antwort.

So weit ich weiß gibt es keinen Automatismus, um die (angesammelten) Verluste mit dem laufenden Jahr zu verrechnen. Man muss darum in der Anlage "Zusatzangaben für die Steuerbescheinigung" bei "Verlustabzug nach § 10d EStG" Punkt 4: Zum 31.12. des Vorjahres festgestellter Verlustvortrag nach § 10d EStG (Steuerpflichtige Person) ___ Betrag" bitten, beziehungsweise auf bereits angesammelte Verluste hinweisen.

Zum 31.12.2019 und 31.12.2020 gab es keine Einkünfte, nur Verluste.
Für 2019 wurde ein Betrag X an Verlusten bestätigt. Für 2020 ein Betrag Y an Verlusten, wobei sich Y nur aus entstandenen Verlusten des Jahres 2020 zusammensetzt - der bereits ermittelte Verlust aus 2019 wurde nicht berücksichtigt.

Ich bitte um Verständnis, dass ich die genauen Beträge nicht angeben möchte. Ich denke, dass dies nicht nötig ist, um den Sachverhalt nachvollziehen zu können.
Tom998
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Re: Verlustvortrag - festgestellten Verlustvortrag nach § 10d EStG aus dem Vorjahr vergessen anzugeben

Beitrag von Tom998 »

So weit ich weiß gibt es keinen Automatismus, um die (angesammelten) Verluste mit dem laufenden Jahr zu verrechnen.
Doch, den gibt es, weil das Gesetz dies genau so vorsieht.
Man muss darum in der Anlage "Zusatzangaben für die Steuerbescheinigung" bei "Verlustabzug nach § 10d EStG" Punkt 4: Zum 31.12. des Vorjahres festgestellter Verlustvortrag nach § 10d EStG (Steuerpflichtige Person) ___ Betrag" bitten, beziehungsweise auf bereits angesammelte Verluste hinweisen.
Wie gesagt, unter einer Steuernummer geht es automatisch.
Für 2019 wurde ein Betrag X an Verlusten bestätigt. Für 2020 ein Betrag Y an Verlusten, wobei sich Y nur aus entstandenen Verlusten des Jahres 2020 zusammensetzt - der bereits ermittelte Verlust aus 2019 wurde nicht berücksichtigt.
Wenn zum 31.12.2019 Verluste von X festgestellt wurde und der negative Gesamtbetrag der Einkünfte Y beträgt, so sollten automatisch zum 31.12.2020 Verluste von X+Y festgestellt werden. Warum dies nicht passiert ist, müsste mit einer Rückfrage beim FA geklärt werden.
taxpert
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Re: Verlustvortrag - festgestellten Verlustvortrag nach § 10d EStG aus dem Vorjahr vergessen anzugeben

Beitrag von taxpert »

krlbdnrk hat geschrieben: 5. Feb 2022, 11:48 So weit ich weiß gibt es keinen Automatismus, um die (angesammelten) Verluste mit dem laufenden Jahr zu verrechnen. Man muss darum in der Anlage "Zusatzangaben für die Steuerbescheinigung" bei "Verlustabzug nach § 10d EStG" Punkt 4: Zum 31.12. des Vorjahres festgestellter Verlustvortrag nach § 10d EStG (Steuerpflichtige Person) ___ Betrag" bitten, beziehungsweise auf bereits angesammelte Verluste hinweisen.
Da das nicht der Text der Anlage „Sonstige“ ist, gehe ich davon aus, dass ein Steuerprogramm genutzt wird! Natürlich muss man dem Steuerprogramm den festgestellten Verlust mitteilen, damit es ihn bei der Berechnung der Steuer berücksichtigen kann. Aber halt für nichts anderes (außer der „1“ in Zeile 7 der Anlage „Sonstige“).
Tom998 hat geschrieben:Warum dies nicht passiert ist, müsste mit einer Rückfrage beim FA geklärt werden.
Das passiert leicht, wenn die Damen und Herren Studenten meinen, alle Steuererklärungen auf einmal abgeben zu müssen! Wenn die Erklärungen alle gleichzeitig abgegeben werden, läuft die Prüfung, ob im Vorjahr oder auch Folgejahr ein Verlust festgestellt wurde, der zu berücksichtigen ist, natürlich ins Leere, denn in dem Rechentermin existiert ein entsprechender Verlustvortrag schlicht noch nicht!

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