Guten Morgen in das Forum,
das ist heute mein erster Beitrag, Vielen dank für die Unterstützung hier.
Ich mache für meine Familie die ESt.Erkl. immer selbst ganz banal Einkommen aus einen L/G (1 Kind, Frau) keine weiteren Einkünfte.
Mir ist folgender Fehler passiert.
Ich habe bei der Bafa einen Zuschuss 2021 beantragt der noch nicht ausbezahlt worden ist. Gleichzeitig habe ich diese Rechnung, also die Arbeitsstunden in meiner Ek.erkl. geltend gemacht.
Leider habe ich erst im Nachgang auf einem BAFA schreiben gelesen, dass der Ansatz in der Steuer ausgeschlossen ist.
Was würdet ihr machen? Vorab dem FA schreiben? Oder in wie weit arbeit BAFA und FA zusammen, gibt es Meldungen untereinander sprich abwarten was passiert
Vielen Dank
BAFA Förderung und Anrechnung Handwerkerleistung § 35a ESTG
Re: BAFA Förderung und Anrechnung Handwerkerleistung § 35a ESTG
§ 153 AO:
Nichts zu tun könnte strafrechtlich relevant sein (Steuerhinterziehung oder -verkürzung durch Unterlassen).Erkennt ein Steuerpflichtiger...dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist...so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen.
Re: BAFA Förderung und Anrechnung Handwerkerleistung § 35a ESTG
Das wird untereinander abgeglichen, hatte ich bereits in der Praxis. Ich würde daher dem Finanzamt mitteilen, dass man erst jetzt von dem Doppelförderungsverbot erfahren hat und dass der erklärte Ansatz als Handwerkerleistung gestrichen werden soll.
Re: BAFA Förderung und Anrechnung Handwerkerleistung § 35a ESTG
danke euch zusammen und passt auf euch auf