Zweitstudium nach Beschäftigungsverhältnis

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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fabse181
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Zweitstudium nach Beschäftigungsverhältnis

Beitrag von fabse181 »

Hallo, ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2021 zu machen.

Ich habe 2021 von Januar bis einschließlich August ganz normal gearbeitet. Ab September habe ich ein Zweitstudium (Vollzeit)begonnen und nicht mehr gearbeitet (auch kein Einkommen mehr).

Kann ich die Studienzeit ganz normal bei den Werbungskosten usw. eintragen oder gibt es hierbei etwas zu beachten? Werden die Werbungskosten der Studienzeit auf das Jahreseinkommen angesetzt oder kann ich diese als Verlustvortrag mitnehmen?

Für die Studienzeit habe ich: - Fahrtkosten zur Uni, - Semesterbeitrag, - Laptop 750€, - Arbeitsmittelpauschale 110€, -Fachbücherpauschale 80€ angegeben. Gibt es weiter abzusetzende Dinge?

MfG
Fabian
Blitzkind
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Re: Zweitstudium nach Beschäftigungsverhältnis

Beitrag von Blitzkind »

Falls die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag (2021 9744 €) liegen, fällt keine Lohnsteuer an. Dennoch einfach alle Werbungskosten angeben und als Verlustvortrag mit späteren einkommensstarken Jahren verrechnen.

"Gibt es weiter abzusetzende Dinge?"

Kosten für doppelte Haushaltsführung, Umzugskosten, Auslandspraktika, Kontoführungsgebühren fallen mir noch ein.
fabse181
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Re: Zweitstudium nach Beschäftigungsverhältnis

Beitrag von fabse181 »

Blitzkind hat geschrieben: 9. Jan 2022, 21:44 Falls die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag (2021 9744 €) liegen, fällt keine Lohnsteuer an. Dennoch einfach alle Werbungskosten angeben und als Verlustvortrag mit späteren einkommensstarken Jahren verrechnen.

"Gibt es weiter abzusetzende Dinge?"

Kosten für doppelte Haushaltsführung, Umzugskosten, Auslandspraktika, Kontoführungsgebühren fallen mir noch ein.
Okay, vielen Dank. Mein Bruttoverdienst bis August wird bei ca. 35000 liegen, also deutlich drüber. Kann ich die Arbeitsmittelpauschale von 110€ und Fachliteratur von 80€ eintragen und zusätzlich den Laptop angeben oder nicht?
Blitzkind
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Re: Zweitstudium nach Beschäftigungsverhältnis

Beitrag von Blitzkind »

"Okay, vielen Dank. Mein Bruttoverdienst bis August wird bei ca. 35000 liegen, also deutlich drüber. Kann ich die Arbeitsmittelpauschale von 110€ und Fachliteratur von 80€ eintragen und zusätzlich den Laptop angeben oder nicht?"

Bei 35 K Brutto, kannst du sicher fast alle (ca.) 1000 € Werbungskosten (incl. Laptop) im gleichen Jahr absetzen, falls was übrigbleibt geht es automatisch in den Verlustvortrag. Arbeitsmittelpauschale von 110€ einfach probieren (vllt. noch dem FA dazuschreiben, um welche Dinge es sich grob bei dir handelt), Pauschale (?) für Fachliteratur von 80€ kenn ich so nicht, besser wäre es Quittungen für Fachliteratur direkt vorzulegen. PS: bitte um Nachsicht - meine Studentenzeit liegt schon 15 Jahre zurück, bin nur interessierter Laie und warte auf Beantwortung einer Anfrage ;)
fabse181
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Re: Zweitstudium nach Beschäftigungsverhältnis

Beitrag von fabse181 »

Okay, ja das dachte ich mir schon so. Komme alleine mit den Fahrtkosten aus meiner Arbeitszeit, Gewerkschaft, Konto... schon deutlich über die 1000€ Werbungskostenpauschale. Wenn dann noch die Studienzeit mit Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Laptop, Semesterbeitrag hinzukommt liege ich bei ca. 4000€ Werbungskosten. Diese werden dann komplett auf die 35K angerechnet, also wird hier kein Verlustvortrag entstehen oder ab wann wäre das möglich? (Zu Fachliteraturpauschale: Habe in meiner Ausbildung immer Fachbücher mit 80€ und Arbeitsmittelpauschale mit 110€ angegeben und wurde so immer akzeptiert.)
muemmel
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Re: Zweitstudium nach Beschäftigungsverhältnis

Beitrag von muemmel »

Diese werden dann komplett auf die 35K angerechnet, also wird hier kein Verlustvortrag entstehen So ist es.
oder ab wann wäre das möglich? Wenn die Werbungskosten das Einkommen übersteigen - hier also, wenn sie 35.000 Euro übersteigen.
Bei 35 K Brutto, kannst du sicher fast alle (ca.) 1000 € Werbungskosten (incl. Laptop) im gleichen Jahr absetzen, falls was übrigbleibt geht es automatisch in den Verlustvortrag. Das ist schlicht Quatsch.
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