Hallo zusammen,
ich arbeite in Deutschland und bin hier auch voll steuerpflichtig. In Österreich möchte ich Pensionsversicherungszeiten nachkaufen, was in Österreich voll steuerabzugsfähig ist.
Wie ist die Situation in Deutschland - kann ich den Nachkauf von österreichischen Versicherungszeiten als Sonderausgabe in Deutschland geltend machen, und wenn ja - gibt es eine Obergrenze?
Greift hier in irgendeiner Weise das DBA?
MfG Fanky