Hinzurechnung Krankenversicherung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Anne92
Beiträge: 3
Registriert: 7. Jun 2021, 07:49

Hinzurechnung Krankenversicherung

Beitrag von Anne92 »

Ich verstehe nicht, wo die 834 Euro herkommen. Da steht etwas von steuerfreien Zuschüssen und anscheinend sind die 834 Euro übrig und werden daher wieder aufs zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen. Allerdings habe ich die Krankenversicherung gar nicht von meinem Einkommen bezahlt und daher auch keine Cent davon steuerlich geltend gemacht. Ich frage mich, wo die 4946 Euro herkommen. Ich selber habe nicht mal meine Krankenversicherungsbeiträge an das Finanzamt übermittelt. Kann ich dagegen nicht Widerspruch einlegen, wenn ich die Krankenversicherungsbeiträge gar nicht steuerlich abziehen will?

Kann ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, auch wenn die Summe am Ende 0 Euro beträgt? Ich hätte gerne einen sauberen Bescheid ohne Ausgaben, die erst zu viel angerechnet werden und am Ende wieder abgezogen werden. Mir geht es ums Prinzip. Ich habe nur 271 Euro verdient und nicht 1069 Euro. Ich habe mir die erwähnten Gesetze durchgelesen, aber werde daraus auch nicht schlau.

Bild
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Hinzurechnung Krankenversicherung

Beitrag von Severina »

Ein Einspruch (genau genommen, nicht Widerspruch) ist m. E. nicht möglich, da Sie nicht beschwert sind.
Die Krankenversicherungsbeiträge hat die KV an die Finanzverwaltung gemeldet.

Zu den steuerfreien Zuschüssen gehören z.B.
steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung durch den Arbeitgeber bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten
Zuschuss des Arbeitgebers bei freiwillig versicherten Angestellten
Beiträge für Rentner über die gesetzliche Rentenversicherung
Ansprüche auf Krankenversicherungsbeihilfe von Beamten und Pensionären
Beiträge der Künstlersozialkasse

(wegen der Einkunftsart evtl. letzteres?)
Anne92
Beiträge: 3
Registriert: 7. Jun 2021, 07:49

Re: Hinzurechnung Krankenversicherung

Beitrag von Anne92 »

Ich bekomme Arbeitslosengeld und das Jobcenter bezahlt den Großteil der privaten Krankenversicherung. Fällt das unter "steuerfreie Zuschüsse"? Das wären aber viel mehr als die 4946 Euro. Ich bin schon seit 2007 in der privaten Krankenversicherung und dieses ist der erste Steuerbescheid, in dem die Krankenversicherung überhaupt aufgetaucht ist, und auch der erste, in dem Einkommen auftaucht, das ich gar nicht hatte. Was hat sich seit letztem Jahr geändert?

Ich könnte also gegen eine tatsächlichen Steuerbescheid keinen Einspruch einlegen, nur weil gar das Finanzamt selbst mit dem möglicherweise falschen Steuerbescheid gar keine Steuern einfordert?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Hinzurechnung Krankenversicherung

Beitrag von taxpert »

Anne92 hat geschrieben:falschen Steuerbescheid
Der Steuerbescheid ist definitiv nicht falsch, denn Steuerbescheid ist einzig und allein die festzusetzende Steuer! Und da die festgesetzte Steuer bereits 0 € beträgt, kann keine geringere Steuer mehr festgesetzt werden, also felt es an der notwendigen Beschwer nach §350 AO.

Die -möglicherweise- falschen unselbständigen Besteuerungsgrundlagen -hier: KK-Zahlungen- können nicht mit Einspruch angegriffen werden.

Ausnahme: Es kann eine außersteuerliche Beschwer geltend gemacht werden, also z.B. der Umstand, dass das festgestellte zu versteuernde Einkommen von 1.069 € zu einem höheren Beitrag bei der YXZ-Kasse führt, als ein zu versteuerndes Einkommen von 235 €.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Anne92
Beiträge: 3
Registriert: 7. Jun 2021, 07:49

Re: Hinzurechnung Krankenversicherung

Beitrag von Anne92 »

Jetzt habe ich den Steuerbescheid schriftlich zugestellt bekommen und da stehen jetzt nur noch die 271 Euro als zu versteuerndes Einkommen drauf. Steuerfreie Zuschüsse oder die Krankenversicherung werden gar nicht mehr erwähnt. Also bin ich jetzt doch zufrieden. Ich dachte allerdings, dass der schriftliche Bescheid genau dem digitalen Bescheid entspricht. Also nicht nur in der Endsumme, sondern wortgleich. Das ist anscheinend nicht der Fall.
Antworten