Berufskleidung absetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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MonacoMike
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Berufskleidung absetzen

Beitrag von MonacoMike »

Mir ist klar, dass man Berufskleidung "meistens" nicht absetzen kann. Wass passiert, wenn man es in der Steuerklärung trotzdem probiert? Wenn ich beispielsweise einen Mantel absetze, den ich brauche, weil ich im Winter etwas brauche, dass ich zum Anzug tragen kann.

Kann man das mal probieren, oder ist das strafbar?
taxpert
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Re: Berufskleidung absetzen

Beitrag von taxpert »

Kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet die gleiche Rechtsauffassung wie die Finanzverwaltung oder die Finanzgerichtsbarkeit zu teilen!

ABER...

Man ist verpflichtet, vollständige und richtige Angaben zu machen. Es sind daher drei Konstellationen denkbar.

1. Du erklärst dem FA gegenüber, dass du einen schwarzen Matel, den du im Winter über deinem schwrzen Anzug als Bestatter trägst absetzen möchtest.
Das FA kann vollumfänglich prüfen. Falls der mantel als Wk anerkannt wird, ist der Bescheid zwar grundsätzlich materiell falsch, es gibt für das FA jedoch praktisch keine Änderungsmöglichkeit.

2. Du erklärst dem FA gegenüber nur, dass Du eine Mantel oder "Arbeitkleidung" gekaufst hast (und hoffst, dass man nicht nachfragt)
Hier machst Du leichtfertig unvollständige Angaben, die das FA dazu verleiten sollen, nicht weiter zu prüfen. Damit ist grundsätzlich die Ordnungswidrigkeit der leichtfertigen Steuerverkürzung erfüllt. Das FA kann die nächsten fünf Jahre den Bescheid noch nach §173 AO ändern und die Nachzahlung entsprechen verzinsen.

3. Du erklärst dem FA gegenüber nicht einen Mantel, sondern Blaumänner .
Hier machst Du vorsätzlich falsche ANgaben und der Straftatbestand der Steuerhinterziehung ist erfüllt. Der mögliche Änderungsrahmen liegt jetzt bei 10 Jahren!

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MonacoMike
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Re: Berufskleidung absetzen

Beitrag von MonacoMike »

Vielen Dank.

Variante 2 überzeugt. Ich täusche nicht, sondern erkläre alles so, wie es ist. Meiner Meinung nach muss das absetzbar sein. Immerhin brauche ich das Kleidungsstück, damit ich sicher zur Arbeit komme und Außentermine wahrnehmen kann, ohne zu erfrieren!
taxpert
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Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Berufskleidung absetzen

Beitrag von taxpert »

MonacoMike hat geschrieben:Variante 2 überzeugt.
Es ist doch immer wieder verwunderlich, wie gerne sich die Menschen in die Nähe der strafrechtlich relevanten Sachverhalte begeben! Uli H. winkt schon und ruft "Komm nur rüber!"
MonacoMike hat geschrieben: Immerhin brauche ich das Kleidungsstück, damit ich sicher zur Arbeit komme und Außentermine wahrnehmen kann, ohne zu erfrieren!
Klar, das glt natürlich nicht nur für den Mantel, sondern auch für die gesamte andere Kleidung ... übrigens auch für dein Frühstück, ohne dass Du zu geschwächt wärst für die Arbeit! Und der Sommerurlaub dient natürlich auch nur der Wiederherstellung meiner Arbeitskraft! Ergo kann ich alles bei der Steuer absetzen!
MonacoMike hat geschrieben: Ich täusche nicht, sondern erkläre alles so, wie es ist.
Dann bist Du aber nicht bei Variante 2 sondern bei Variante 1! Wenn es doch deiner Meinung nach absetzbar ist, obwohl Du weißt, dass der BFH anderer Auffassung ist ...
MonacoMike hat geschrieben: Mir ist klar, dass man Berufskleidung "meistens" nicht absetzen kann.
..., dann ist es doch sicher kein Problem, dass Du das offen und ehrlich angibst und die Sache nach Einspruch, Klage und Ablehnung der Revision bis zum BVerfG hochtreibst!

Oder suchst Du nur einen Weg möglichst unauffällig Steuern zu hinterziehen?

Du darfst Dich auf jeden Fall nicht beschweren, wenn der Bescheid Jahre später geändert wird und die Steuer mit Zins (FA nimmt noch 6% p.a.) zurück gefordert wird, oder -wenn es gleich gestrichen wird- Du im RMS in die höchste Risikoklasse eingestuft wirst und die nächsten Jahre jeder Popelbeleg angefordert wird!

Insgesamt aber wieder mal ein schönes Beispiel dafür, warum es in Deutschland für international gebräuchlichen Begriff "Tax Comliance" noch nicht einmal eine deutsche Entsprechung gibt!

taxpert
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