Guten Tag,
wenn ein Laptop z.B. für 1.100 € (inkl. Mwst) für Studienzwecke gekauft und ein Anteil zur Studiennutzung i.H.v. 80 % (somit 880 € inkl. Mwst) unterstellt wird, darf dann eine Sofortabschreibung vorgenommen werden?
Sprich, ist die Aufteilung in Privat und Studium bei der Beurteilung, ob der Laptop mehr als 800 € Netto bzw. 952 € Brutto kostet, von Bedeutung?
Bereits vorab vielen Dank.