Liebe Steuerprofis,
ich habe mittlerweile mein Zweitstudium abgeschlossen und bin berufstätig.
Mein vorangegangenes Erststudium habe ich teilweise im Ausland abgeschlossen. Dazu fielen Studiengebühren an. Diese Studiengebühren wurden dabei seitens der Uni bis zu Beginn meines Berufseinstiegs - also letztes Jahr - gestundet. Diese Gebühren betrugen umgerechnet ca. 24.000 € und wurden 2020 in einer Rechnung gestellt und auch bezahlt.
Nun meine ich aus diversen Blogs & Beiträgen zu wissen, dass ich Ausgaben zum Erststudium nur i.H.v. 6000€ als Sonderausgaben und nur in dem Jahr in dem diese anfallen, geltend machen kann.
Das träfe hier voll zu, richtig? D.h., es gäbe keine Möglichkeit die Ausgaben über mehrere Jahre geltend, bzw. diese doch als Werbungskosten geltend zu machen.
Liebe Grüße & vielen Dank für Eure Einschätzung.
Studienkosten mit Bezug zum Erststudium nach abgeschl. Zweitstudium
Re: Studienkosten mit Bezug zum Erststudium nach abgeschl. Zweitstudium
Ja, das sehen Sie völlig richtig.