Hallo zusammen,
wenn man in einem Jahr z.B. einen jährlich Beitrag von 300 EUR in die Zahnzusatzversicherung geleistet hat und die Versicherung 350 € erstattet hat, was 80 % der entstandenen Kosten sind (437 €), weil die Versicherung halt 80 % der Zahnarztkosten erstattet, heißt das, dass man steuerlich 300 + 437 - 350 = 387 € absetzen könnte?
Danke
Zahnzusatzversicherung und Zahnarztkosten steuerlich absetzbar?
Re: Zahnzusatzversicherung und Zahnarztkosten steuerlich absetzbar?
In seltenen Fällen - ja.
Die Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen absetzbar.
Oft sind die Höchstbeträge dort aber bereits durch die Kranken- und Rentenversicherung
erreicht und die Zahnzusatzversicherung wirkt sich nicht mehr aus.
Die Zahnarztkosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. Diese wirken sich nur
aus, soweit sie den zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Bei nur 87 € tatsächlich gezahlten
Kosten ist das unwahrscheinlich, es sei denn, Sie hätten noch andere außergewöhnliche
Belastungen abzusetzen.
Die Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen absetzbar.
Oft sind die Höchstbeträge dort aber bereits durch die Kranken- und Rentenversicherung
erreicht und die Zahnzusatzversicherung wirkt sich nicht mehr aus.
Die Zahnarztkosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. Diese wirken sich nur
aus, soweit sie den zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Bei nur 87 € tatsächlich gezahlten
Kosten ist das unwahrscheinlich, es sei denn, Sie hätten noch andere außergewöhnliche
Belastungen abzusetzen.