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Studiengebühren als Sonderausgaben + Werbekostenpauschale

Verfasst: 13. Okt 2020, 13:59
von studiumskoenig
Hallo zusammen,

folgende Situation: bin Student im Bachelorstudium als Erstausbildung folglich Studiengebühren nur als Sonderausgaben.

Würde nun folgende Studienkosten als Sonderausgaben ansetzen:

- Studiengebühren 250 €
- Arbeitsmittel 110 € o. Belege
- Internet- u. Telefon 240 € (20 € / Monat pauschal)
- Fahrtkosten zur Uni 60 Präsenztage x 25 km x 0,30 € = 450 € (einf. Wegstrecke)
- Kontoführung 16 €
- 3x online Bewerbung 7,50 € (Bewerbung für Pflichtpraktikum; notw. um Studium abzuschließen; nicht primär zum Gelderwerb)
- 1x Fahrt zu Bewerbungsgespräch 2 x 50 km x 0,30 € = 30 € (Hin + Zurück)

in Summe: 1.103,50 €

meine Frage dazu:
- kann ich diese Sonderausgaben ansetzen und gleichzeitig die 1.000 € Werbungskostenpauschale angerechnet bekommen?
- oder sind Arbeitsmittel, Internet- u. Telefon und Kontoführung bereits in der Werbungskostenpauschale enthalten?
- im Falle des Masterstudiums (Studienkosten als Werbungskosten) würden sich die o.g. Studienkosten mit den tatsächlichen Fahrtkosten zur Arbeitsstätte (das wären meine einzigen Werbungskosten) verrechnen? Ergo würde ich ja schlechter da stehen als im Bachelor, da meine Fahrtkosten zur Arbeitsstätte nur rund 700 € betragen.
- kann ich trotz Masterstudium die Studienkosten als Sonderausgaben angeben um die Werbungskostenpauschale zu bekommen ?

Vielen Dank!

Re: Studiengebühren als Sonderausgaben + Werbekostenpauschale

Verfasst: 13. Okt 2020, 17:40
von muemmel
Es besteht kein Wahlrecht zwischen WK und SA - im Masterstudium sind das WK, denn der Gesetzgeber hat das so festgelegt. Ob Sie das dann schlechter stellt als im Bachelor, ist ohne Belang.