Beitragszahlung für den Ausgleich zum Rentenabschlag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Ertas
Beiträge: 1
Registriert: 1. Sep 2020, 11:20

Beitragszahlung für den Ausgleich zum Rentenabschlag

Beitrag von Ertas »

Hallo Zusammen!

Ich wende mich bzgl. einem sehr interessanten Fall an euch und hoffe, dass ich weiterkomme :)

Fall 1

AG und AN einigen sich im Aufhebungsvertrag auf eine „Beitragszahlung für den Ausgleich zum Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente“ in Höhe von fiktiven 50.000 EUR. Da der AG direkt 50.000 EUR an Beitragsleistung für seinen Arbeitnehmer in die Rentenkasse zahlt, kommt
§ 3 Nr. 28 EStG zum Tragen. D.h. 50% v. 50.000 EUR, 25.000 EUR sind somit steuerfrei. Können in dieser Konstellation die weiteren 25.000 EUR in der persönlichen Einkommenssteuererklärung des AN im Jahr der Einzahlung in die Rentenkasse anderweitig steuerlich geltend gemacht werden?

Fall 2

Ich wandle den beschriebenen Fall in der zweiten Konstellation etwas ab…
AG und AN haben sich im Aufhebungsvertrag über die Zahlung einer Abfindung i.H. 50.000 EUR geeinigt, welche direkt an den AN ausbezahlt wird. Begünstigt werden solche außerordentliche Einkünfte mit der Fünftelregelung gem. § 34 EStG.
Nach der Auszahlung der Abfindung entscheidet sich allerdings nun der AN eine „Beitragszahlung für den Ausgleich zum Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente“ eigeninitiativ vorzunehmen. Kann hier der § 3 Nr. 28 EStG in seiner persönlichen Einkommenssteuererklärung zur Anwendung kommen? Bestehen anderweitig Möglichkeiten diese Zahlung in der Einkommenssteuererklärung zu berücksichtigen?

Ich freue mich auf eure Rückmeldungen !

Grüße
Ertas
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