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Freiwillige zahlungen ans Versorungswerk

Verfasst: 9. Jul 2020, 17:58
von gruenhorn
Hallo,
nach meiner Scheidung incl. Versorgungsausgleich habe ich 2x freiwilligen Zahlungen an mein Versorgungswerk geleistet um den aktuellen Kapitalbetrag meiner Versorgungsbezüge zu erhöhen.

Diesen Beitrag habe ich als freiwilligen Beitrag zur Rentenversicherung in der Anlage zu den Vorsorgeaufwendungen eingetragen.

Nun möchte mir das Finanzamt das interpretieren als Zahlung zur Vermeidung/Verminderung des Versorgungsausgleichs. Dann müsste meine Ex der steuerlichen Geltendmachung zustimmen und den Betrag versteuern.

Nun hat SIE den Betrag ja nicht erhalten - es fehlt also das Korrespondenzprinzip.
Zudem ist der Versorgungsausgleich nicht vermieden oder vermindert worden sondern wurde voll durchgeführt.

Wie verhält es sich jetzt damit - kann ich die Zahlung geltend machen? Entspricht das einer Zahlung an die gesetzliche Rentenversicherung?
Gibt es dazu klare Aussagen bzw Urteile?