Kosten Scheidung und Versorgungsausgleich

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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fully
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Registriert: 21. Mai 2020, 09:36

Kosten Scheidung und Versorgungsausgleich

Beitrag von fully »

Hallo,

nach meinen bisherigen Recherchen können Kosten für die Scheidung sowie die Kosten des zwingend notwendigen Anwalts nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Mann kann dies wohl tun und müsste dann bei Ablehnung auf die offenen Verfahren verweisen. Habe ich das soweit korrekt verstanden?
Es geht mir um die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten für den Scheidungstermin.

Das Thema Versorgungsausgleich verstehe ich allerdings nicht. Es wurde der gesetzliche Versorgungsausgleich durchgeführt, d.h. die Anwartschaften der gesetzl. Rentenversicherung wurden ausgeglichen. Ebenso Riesterrente sowie weitere private Vorsorgen im Rahmen von Versicherungen.
Kann dieser durchgeführte Versorgungsausgleich steuerlich geltend gemacht werden? Wenn ja wie?
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