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Versteuerung der Krankenkassenbeiträge bei Erstattung

Verfasst: 20. Mai 2020, 22:14
von drt534
Hallo,
in 2019 hat A an Krankenkasse K1 nach einem Kassenwechsel als freiwillig pflichtversichert Beiträge gezahlt. Der Wechsel wurde nachträglich storniert. In 2020 hat Krankenkasse K1 die gesamten Beiträge an A erstattet. Bei der alten Krankenkasse K2 wurden in 2020 die Beiträge für 2019 nachgezahlt. Wie wird das jetzt versteuert? Gilt hier weiterhin das Ab-/Zuflussprinzip. Also 2019 werden alle an K2 gezahlten Beiträge angegeben, die Erklärung für 2020 enthält dann wiederum die Erstattung von K1 und alle an K2 geleisteten Zahlungen?

Oder muss das auf 2019 vorgetragen werden?

Re: Versteuerung der Krankenkassenbeiträge bei Erstattung

Verfasst: 23. Mai 2020, 16:57
von muemmel
Gilt hier weiterhin das Ab-/Zuflussprinzip. Ja.