Computer richtig absetzen
Verfasst: 22. Apr 2020, 23:10
Hallo zusammen,
ich habe schon etwas recherchiert und erfahren, dass man seinen neu gekauften Computer mit Peripherie bei anteiliger beruflicher Nutzung (30% bei mir ca.) von der Steuer absetzen kann. Das geht ja dann über 3 bzw. 4 Jahre. Was ich bis jetzt gehört habe ist, dass man bei einer Abschreibung dennoch nicht diese Jahre zur Steuererklärung verpflichtet ist, was man aber durch die Abschreibung natürlich trotzdem tun wird bzw. will.
Außerdem habe ich die Info, dass ich trotz laufender Abschreibung meinen PC aufrüsten könnte, wobei mir hier Infos fehlen, wie der Hergang wäre.
Wie ist sowas genau geregelt?
Was passiert wenn ich in laufender Abschreibung nun z.B. eine neue Grafikkarte verbaue und die alte ausbaue und verkaufen will?
Viele nutzen ja heutzutage einen PC nicht mehr 3-4 Jahre ohne etwas am PC zu tauschen.
Ich hätte vermutet, dass ich dann für die Restzeit der Abschreibung den ursprünglichen Kaufpreis der alten Grafikkarte vom PC Wert abziehen muss und die Abschreibungssumme dann einfach angleiche und die neuen Bauteile wieder separat neu von vorne abschreiben kann.
Sprich die Abschreibung des Computers würde mit geminderter Summe weiter laufen.
Beispiel:
2019 PC Kauf inkl. Peripherie für 2500€.
(30% berufliche Nutzung > 750€ insgesamt Abschreibung am Ende der Abschreibung oder grob gesagt 250€ im Jahr)
2020 Grafikkartentausch nach genau 1 Jahr
(Ursprungskarte 500€ Kaufpreis > Neuer PC Wert 2000€ daher für die letzten zwei jahre nur noch jeweils 200€ Abschreibung statt 250€ und Karte kann verkauft werden.)
Neue Grafikkarte wird separat von vorne 3 Jahre abgeschrieben.
Passt das, oder ist das anders geregelt?
Die Abschreibung selbst scheint mir relativ logisch, aber das Szenario, während der Abschreibung am PC zu basteln und Teile zu tauschen,
konnte ich bisher niemandem so recht entlocken. Dabei sollte das Szenario gar nicht so selten vorkommen. ^^
VG
ich habe schon etwas recherchiert und erfahren, dass man seinen neu gekauften Computer mit Peripherie bei anteiliger beruflicher Nutzung (30% bei mir ca.) von der Steuer absetzen kann. Das geht ja dann über 3 bzw. 4 Jahre. Was ich bis jetzt gehört habe ist, dass man bei einer Abschreibung dennoch nicht diese Jahre zur Steuererklärung verpflichtet ist, was man aber durch die Abschreibung natürlich trotzdem tun wird bzw. will.
Außerdem habe ich die Info, dass ich trotz laufender Abschreibung meinen PC aufrüsten könnte, wobei mir hier Infos fehlen, wie der Hergang wäre.
Wie ist sowas genau geregelt?
Was passiert wenn ich in laufender Abschreibung nun z.B. eine neue Grafikkarte verbaue und die alte ausbaue und verkaufen will?
Viele nutzen ja heutzutage einen PC nicht mehr 3-4 Jahre ohne etwas am PC zu tauschen.
Ich hätte vermutet, dass ich dann für die Restzeit der Abschreibung den ursprünglichen Kaufpreis der alten Grafikkarte vom PC Wert abziehen muss und die Abschreibungssumme dann einfach angleiche und die neuen Bauteile wieder separat neu von vorne abschreiben kann.
Sprich die Abschreibung des Computers würde mit geminderter Summe weiter laufen.
Beispiel:
2019 PC Kauf inkl. Peripherie für 2500€.
(30% berufliche Nutzung > 750€ insgesamt Abschreibung am Ende der Abschreibung oder grob gesagt 250€ im Jahr)
2020 Grafikkartentausch nach genau 1 Jahr
(Ursprungskarte 500€ Kaufpreis > Neuer PC Wert 2000€ daher für die letzten zwei jahre nur noch jeweils 200€ Abschreibung statt 250€ und Karte kann verkauft werden.)
Neue Grafikkarte wird separat von vorne 3 Jahre abgeschrieben.
Passt das, oder ist das anders geregelt?
Die Abschreibung selbst scheint mir relativ logisch, aber das Szenario, während der Abschreibung am PC zu basteln und Teile zu tauschen,
konnte ich bisher niemandem so recht entlocken. Dabei sollte das Szenario gar nicht so selten vorkommen. ^^
VG