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Hallo,Was hat Ihnen an den Antworten im anderen Forum nicht gefallen? Wenn Sie meinen, Ihre frage sei nicht vollumfänglich beantwortet worden, dann steht Ihnen doch jederzeit der Weg zu einer steuerlichen Beratung bei einem StB oder die kostenpflichtige verbindlich Auskunft des FA zur Verfügung!
taxpert
Genau um den Passus geht es.Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Computerbestandteile hinzukaufen, müssen Sie die Kosten dem Restwert des PC hinzurechnen und die Summe auf die verbleibende Restnutzungsdauer verteilen. Sollte Ihr Computer bereits abgeschrieben sein, sollten Sie die Kosten vollständig absetzen, wenn der Kaufpreis nicht mehr als 800 Euro netto beträgt. Ansonsten können Sie die Geräte oder die Software auch gesondert abschreiben. Ersetzen Sie vorhandene durch neue Komponenten, können Sie die Anschaffungskosten als Erhaltungsaufwand in voller Höhe und unabhängig vom Kaufpreis im Jahr des Kaufs sofort absetzen.
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