reckoner hat geschrieben:
Trotzdem sollte WISO aber mehrere Arbeitsorte akzeptieren, schließlich kann das Unternehmen ja im Laufe des Jahres umziehen oder der Arbeitnehmer in eine andere Filiale versetzt werden.
Das Problem scheint zu sein, dass das Programm -anders als Elster- einen Abgleich der Zeiträume macht ...
ede0007 hat geschrieben: ↑21. Mär 2020, 22:30
Das Wiso Programm meckert jetzt, weil zweimal der gleiche Zeitraum belegt wird.
reckoner hat geschrieben:
Hatten wir eigentlich schon geklärt, warum die Fahrten keine Dienstreisen sind? Bei einem Studium nebenbei ist das doch so(?), ich weiß aber nicht ob das auch bei einem Job geht.
Bei unterschiedlichen ArbG/Tätigkeiten liegen auch mehrere erste Tätigkeitsstellen vor! Wenn und soweit sich bei dem Studium nicht um eine Fortbildung handelt, die nur im Rahmen der Sonderausgaben angesetzt werden kann, sondern um vorweg genommene Wk handelt, liegen m.E.n. zwei unterschiedliche Tätigkeiten vor (Ausnahme wäre ggf. studentische Aushilfe).
ede0007 hat geschrieben:
Also es geht schon. Wiso gibt mir das lediglich als Hinweis aus, mit dem Verweis auf die unlogische Eingabe.
Das ist hier lediglich ein Plausi-Hinweis. Das heißt, dass Programm würde hier im Normalfall eine (andere) Eingabe erwarten und fragt vorsichtshalber, ob die Eingaben wirklich richtig bzw. komplett sind!
Grundsätzlich stellt hier zunächst folgende Frage:
Da es um den Zeitraum ab Oktober geht... , unterstelle ich mal 60 AT!
1. Es können nun an z.B. 30 AT die eine Arbeitsstelle aufgesucht worden sein und an den anderen 30 AT die andere!
2. Es können auch an 60 AT beide Arbeitsstellen nacheinander aufgesucht worden sein (Heim-A-B-Heim)
3. Es können auch an 60 AT beide Arbeitsstellen unabhängig voneinander aufgesucht worden sein (Heim-A-Heim ... Heim-B-Heim)
4. Es können jedoch auch an 20 AT die eine, an weiteren 20 AT die andere und an den letzten 20 AT beide Arbeitsstellen nacheinander aufgesucht worden sein.
Bei Variante 2. reicht der Eintrag bei einer Tätigkeit entsprechend der Berechnung im BMF-Schreiben.
Variante 1. und 3. kann man mit zwei LStK lösen!
Variante 4. scheint halt ein Problem für das Programm zu sein, dass man letztendlich durch "spliten" der Zeiträume in den Griff bekommen würde!
Alles in allem sollte auf jeden Fall ein entsprechendes Anschreiben bzw. Erläuterungen mitgeschickt werden, da es wahrscheinlich ist, dass das RMS im FA anschlagen wird! So können ggf. Anfragen bereits vorab geklärt werden und die Bearbeitung wird nicht verzögert.
taxpert