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Sorry, aber das hilft mir nicht weiter. Ich kann die Kilometer vom Job ja nicht einfach bei der Fortbildung angeben.Als Bestandteil der Fortbildungskosten.
Ich kenne WISO jetzt nicht, aber es wäre schon sehr seltsam, wenn man dort nicht mehrere Jobs nebeneinander erklären könnte (Nebenjobs haben doch viele).Das Wiso Programm meckert jetzt, weil zweimal der gleiche Zeitraum belegt wird.
Ein Blick in das entsprechende BMF-Schreiben erspart jahrelanges Studium!Das Stichwort hier lautet "Umwegfahrt". Muss aber ehrlicherweise zugeben, auch hier erschließt es sich mir nicht vollständig, wie diese Kilometer anzugeben sind.
taxpertBeispiel 1:
Ein Arbeitnehmer fährt an 220 Tagen vormittags von seiner Wohnung A zur ersten Tätigkeitsstätte B, nachmittags weiter zur ersten Tätigkeitsstätte C und abends zur Wohnung in A zurück. Die Entfernungen betragen zwischen A und B 30 km, zwischen B und C 40 km und zwischen C und A 50 km.
Die Gesamtentfernung beträgt 30 + 40 + 50 km = 120 km, die Entfernung zwischen der Wohnung und den beiden ersten Tätigkeitsstätten 30 + 50 km = 80 km. Da dies mehr als die Hälfte der Gesamtentfernung ist, sind (120 km : 2) = 60 km für die Ermittlung der Entfernungspauschale anzusetzen. Die Entfernungspauschale beträgt 3 960 Euro (220 Tage x 60 km x 0,30 Euro).
Beispiel 2:
Ein Arbeitnehmer fährt mit öffentlichen Verkehrsmitteln an 220 Arbeitstagen vormittags von seiner Wohnung A zur ersten Tätigkeitsstätte B, mittags zur Wohnung A, nachmittags zur ersten Tätigkeitsstätte C und abends zur Wohnung A zurück. Die Entfernungen betragen zwischen A und B 30 km und zwischen A und C 40 km. Die Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel kostet 300 Euro monatlich.
Die Entfernungspauschale beträgt:
220 Tage x 70 km (30 km + 40 km) x 0,30 Euro = 4 620 Euro, höchstens 4 500 Euro. Die tatsächlichen Kosten für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (12 x 300 Euro = 3 600 Euro) übersteigen die im Kalenderjahr insgesamt anzusetzende Entfernungspauschale nicht; anzusetzen ist also die Entfernungspauschale in Höhe von 4 500 Euro.
Und ohne Lohnsteuerkarte/-bescheinigung geht nicht? Was macht man denn, wenn man nur Werbungskosten absetzen möchte?das Programm meckert, weil nur eine Lohnsteuerkarte hinterlegt ist.
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