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Verpflegung und Übernachtung bei 5 Monaten im Ausland

Verfasst: 22. Feb 2020, 19:13
von Ikarus_Delpaso
Liebes Forum,

ich war für meinen Arbeitgeber von September 2019 bis Februar 2020 im Ausland (Asien).

Für die Zeit dort wurde mir von meinem AG eine Auslandszulage gewährt, die auf mein Bruttogehalt aufgerechnet wurde und damit voll versteuert wurde.

Seh ich es richtig, dass ich die mir dadurch entstandenen Kosten absetzen kann? also Verpflegungspauschale, Übernachtungskosten & Inlandstransport? Die An und abreise wurde von meinem AG bezahlt.

Ich war 2 Monate in Stadt A und hatte dort einen festen Arbeitsplatz in einer Firma A. Im Anschlus war ich für 1 Monat (für meinen AG in D) an verschiedenen Orten, um dann wieder für zwei Monate zurück zu Stadt A in die Firma A zu kommen.

Frage 1:
Greift die 3 Monatsfrist in Bezug auf die Verpflegungsmehraufwand hier?

Frage 2:
Die während des gesamten Auslandsaufenthalt gezahlte Miete kann ich als Werbungskosten absetzen, richtig?

Während des dritten Monats, also dem Monat in dem ich nicht in Firma A gearbeitet habe, habe ich weiterhin Miete in meiner WG bezahlt, weil ich so kurzfristig und schnell keinen Zwischhenmieter gefunden habe. Wie verhält es sich damit?


Liebe Grüße

Stefan

Re: Verpflegung und Übernachtung bei 5 Monaten im Ausland

Verfasst: 25. Feb 2020, 14:14
von Ikarus_Delpaso
wirjklich niemand eine Antwort?

schein t ja doch ein sehr komplexes Thema zu sein :mrgreen: