Duales Studium und Semesterticket
Verfasst: 21. Feb 2020, 12:43
Hallo,
ich habe schon versucht im Internet (oder auch in dem Forum) etwas zu dem Thema zu finden, aber bin bisher gescheitert...
Ausgangslage: Meine Tochter absolviert ein duales Studium. Erste Arbeitsstätte ist der Ausbildungsbetrieb (Entfernung ca. 68 Km, 151 Tage in 2019 besucht), die Uni ist ca. 84 Km entfernt (an 70 Tagen besucht). Die Semestergebühren werden vom Arbeitgeber übernommen. Die Uni stellt ein - für meine Tochter - kostenloses Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr aus.
Frage: Kann meine Tochter die Fahrten zur Arbeitsstelle als Werbungskosten geltend machen (einfache Entfernung 68 Km x 151 Tage x 0,30 Euro) und die Fahrten zur Uni als Reisekosten (84 Km x 70 Tage x 2 x 0,30 Euro) eintragen? Oder sind nur die Fahrten zu Arbeitsstelle absetzbar? Muss in irgendeinerweise das kostenlose Semesterticket angegeben werden? Die Aussagen im Netz sind dort sehr ungenau bzw. widersprüchlich. Es wäre schön, wenn mir jemand der sich damit beschäftigt hat, die Fragen beantworten könnte. In der Uni bekommt man dazu keine Auskunft, die Kommilitonen wissen auch nicht Bescheid, da scheinbar von denen noch keiner eine Steuererklärung abgegeben hat. Mir ist auch klar, dass - da meine Tochter noch keine Steuern zahlt- nicht wiederbekommt. Mir geht es nur um die grundsätzliche Herangehensweise. Vielen Dank!
Gruß
Hajorenner
ich habe schon versucht im Internet (oder auch in dem Forum) etwas zu dem Thema zu finden, aber bin bisher gescheitert...
Ausgangslage: Meine Tochter absolviert ein duales Studium. Erste Arbeitsstätte ist der Ausbildungsbetrieb (Entfernung ca. 68 Km, 151 Tage in 2019 besucht), die Uni ist ca. 84 Km entfernt (an 70 Tagen besucht). Die Semestergebühren werden vom Arbeitgeber übernommen. Die Uni stellt ein - für meine Tochter - kostenloses Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr aus.
Frage: Kann meine Tochter die Fahrten zur Arbeitsstelle als Werbungskosten geltend machen (einfache Entfernung 68 Km x 151 Tage x 0,30 Euro) und die Fahrten zur Uni als Reisekosten (84 Km x 70 Tage x 2 x 0,30 Euro) eintragen? Oder sind nur die Fahrten zu Arbeitsstelle absetzbar? Muss in irgendeinerweise das kostenlose Semesterticket angegeben werden? Die Aussagen im Netz sind dort sehr ungenau bzw. widersprüchlich. Es wäre schön, wenn mir jemand der sich damit beschäftigt hat, die Fragen beantworten könnte. In der Uni bekommt man dazu keine Auskunft, die Kommilitonen wissen auch nicht Bescheid, da scheinbar von denen noch keiner eine Steuererklärung abgegeben hat. Mir ist auch klar, dass - da meine Tochter noch keine Steuern zahlt- nicht wiederbekommt. Mir geht es nur um die grundsätzliche Herangehensweise. Vielen Dank!
Gruß
Hajorenner