ich habe in meiner Steuererklärung (im Dezember 2019) die Unterkunftskosten und die wöchentlichen Pendelfahrten zwischen Wohn- und Studienort angegeben. Nun habe ich den Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten (Februar 2020).
Meine Angaben sind vom Finanzamt übernommen worden und ich erhalte eine Steuerrückerstattung.
Folgende Formulierungen auf dem Steuerbescheid sind mir unklar und ich hoffe, dass mir diese jemand erläutern/kommentieren kann:
- Auf der 1. Seite heißt es
- Auf der 4. Seite steht unter "Erläuterungen zur Festsetzung" unter anderem folgendes:Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.
Steht denn noch ein Urteil aus, ob ein (Zweit)studium von der Steuer absetzbar ist? Ich dachte, dies ist längst geklärt.Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich
- (...)
- der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, § 9 Absatz 6 EStG)
Vielen Dank!