Kosten für Zweitstudium abgesetzt, Steuerbescheid vorläufig

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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GruenerTee
Beiträge: 12
Registriert: 21. Dez 2019, 17:48

Kosten für Zweitstudium abgesetzt, Steuerbescheid vorläufig

Beitrag von GruenerTee »

Moin zusammen,
ich habe in meiner Steuererklärung (im Dezember 2019) die Unterkunftskosten und die wöchentlichen Pendelfahrten zwischen Wohn- und Studienort angegeben. Nun habe ich den Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten (Februar 2020).
Meine Angaben sind vom Finanzamt übernommen worden und ich erhalte eine Steuerrückerstattung.

Folgende Formulierungen auf dem Steuerbescheid sind mir unklar und ich hoffe, dass mir diese jemand erläutern/kommentieren kann:
- Auf der 1. Seite heißt es
Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.
- Auf der 4. Seite steht unter "Erläuterungen zur Festsetzung" unter anderem folgendes:
Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich
- (...)
- der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, § 9 Absatz 6 EStG)
Steht denn noch ein Urteil aus, ob ein (Zweit)studium von der Steuer absetzbar ist? Ich dachte, dies ist längst geklärt.

Vielen Dank!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kosten für Zweitstudium abgesetzt, Steuerbescheid vorläufig

Beitrag von muemmel »

Na, sehr lange ist das Urteil ja noch nicht her - da wurde halt der Textbaustein noch nicht rausgenommen.
GruenerTee
Beiträge: 12
Registriert: 21. Dez 2019, 17:48

Re: Kosten für Zweitstudium abgesetzt, Steuerbescheid vorläufig

Beitrag von GruenerTee »

Danke für die Antwort!
Ich hätte jetzt gedacht, dass ein Urteil schnell in den Textbausteinen der Steuerbescheide aufgenommen wird.
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