Duales Studium und Auslandssemster

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Florian_Bsn
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Registriert: 4. Feb 2020, 12:35

Duales Studium und Auslandssemster

Beitrag von Florian_Bsn »

Hi, ich habe einen sehr komplexen (zumindest aus meiner Sicht) Fall und dazu ein paar Fragen.

Ich bin gerade in einem Dualen Studium und habe nächstes Jahr (2021) ein Auslandssemester (3-4 Monate) zu absolvieren. Die Entscheidung wird zwischen Spanien (Sevilla) und Südafrika (Stellenbosch, 10km von Kapstadt entfernt) fallen.

Meine erste Arbeitsstätte während des Studiums ist mein Arbeitgeber, die zweite Arbeitsstätte die Hochschule (nie mehr als 3 Monate am Stück).

Durch das Duale Studium absolviere ich Ausbildung und Studium parallel und das Studium wird als Zweitausbildung (also Werbungskosten statt Sonderkosten) gewertet.

So viel zu der Situation... Jetzt zu meinen Fragen.

Was kann ich während meines Auslandssemesters steuerlich geltend machen.

Das Auslandssemester entspricht ja erstens ebenfalls der unregelmäßigen Arbeitsstätte.(?)

Land Verplegungsaufwand a) 24h b) 8h Pauschbetrag für Übernachtungskosten
Spanien
– im Übrigen 34 23 115
Südafrika
– Kapstadt 27 18 112
– im Übrigen 22 15 94
(Zahlen von https://www.sis-verlag.de/praxishilfen/19-auslandsreise-pauschalen)

Kann ich da für jede Übernachtung die ich im Auslandssemester verbringe einen entsprechenden Pauschbetrag absetzen (und ggf. im Folgejahr im Verlustausgleich vortragen?)?

Angenommen ich mache das Auslandssemester in Südafrika, dann ist die Uni außerhalb von Kapstadt, ich könnte allerdings in Kapstadt wohnen. Wird da der Wohnort genommen (davon gehe ich aus, denn Übernachtung ist ja mit Wohnort gleichzusetzen) oder der Standort der Uni?

Gibt es da Grenzen? Monatlich? Wöchentlich? Begrenzt aus 90 Tage? Tatsächlicher Preis der Wohnung?

Kann man das Auslandssemster als gesamtes steuerrechtlich als Dienstreise ansehen? Dann dürfte ja auch täglich der Verplegungsmehraufwand (begrenzt auf 90 Tage?) auf 24h gerechnet abgesetzt werden richtig? Oder nur für die Abwesenheit von der dort angemieteten Unterkunft?

Und wie sieht es bezüglich der Flüge aus?

Und (um es auf die Spitze zu treiben) rein theoretisch zieht man ja dort ein (ein=um?), könnte man da auch die Umzugspauschale geltend machen?

Das wären (bestenfalls gerechnet für Südafrika/Spanien) 12500,00€/13500,00€ plus Flug die man da absetzen könnte, was ich mir nicht vorstellen kann, dass sowas in unserem Staat möglich ist.

Falls sich jemand dem Fragenkatalog annimmt wäre ich sehr dankbar!
muemmel
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Re: Duales Studium und Auslandssemster

Beitrag von muemmel »

Wieviel verdienen Sie denn in der Ausbildung? Denn bevor irgendein Verlust vorgetragen wird, wird das erstmal mit der Vergütung verrechnet..
Florian_Bsn
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Re: Duales Studium und Auslandssemster

Beitrag von Florian_Bsn »

muemmel hat geschrieben: 4. Feb 2020, 14:50 Wieviel verdienen Sie denn in der Ausbildung? Denn bevor irgendein Verlust vorgetragen wird, wird das erstmal mit der Vergütung verrechnet..
Zusätzlich zu den genannten Pauschalen kommen noch 6.000 Euro Studiengebühr im Inland, 3000 Euro Studiengebühr im Ausland, 700 Euro Administrationskosten und weitere Werbungskosten in Höhe von mindestens 1500 Euro dazu. Damit wäre ich über meinem aktuellen Jahresgehalt und so wäre ein Verlustvortrag möglich, wenn diese Kosten im ersten Kommentar tatsächlich so angerechnet werden können.
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Duales Studium und Auslandssemster

Beitrag von muemmel »

Tja, die Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen werden derzeit wohl nicht immer anerkannt: https://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article185627364/Steuern-und-Auslandsstudium.html
Florian_Bsn
Beiträge: 3
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Re: Duales Studium und Auslandssemster

Beitrag von Florian_Bsn »

muemmel hat geschrieben: 8. Feb 2020, 16:22 Tja, die Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen werden derzeit wohl nicht immer anerkannt: https://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article185627364/Steuern-und-Auslandsstudium.html
Da ich dual studiere bleibt in meinem Fall der Arbeitgeber die erste Tätigkeitsstätte. In dem Fall geht es ja um ein normales Studium und Auslandssemester.

Muss mich in meinem Fall wahrscheinlich mal an den Steuerberater wenden.
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