75% im weit entfernten Home-Office
Verfasst: 27. Jan 2020, 14:09
Hallo zusammen.
Im Juli 2018 bin ich vom Allgäu nach Hamburg gezogen, arbeite aber noch im gleichen Allgäuer Unternehmen. In der Regel bin ich 3 Wochen am Stück im Home-Office (Hamburg - WG-Zimmer und somit nicht steuerlich absetzbar) und im Anschluss 1 Woche im Office des Unternehmens (Kempten im Allgäu).
In den Allgäu-Wochen wohne ich bei meinem Vater in Kaufbeuren und fahre täglich (Montag bis Freitag) mit dem Auto 42 km in die Arbeit und 42 km zurück.
Kann ich die Zugfahrten von Hamburg ins Allgäu und zurück (ca. 20.000 km pro Jahr) steuerlich absetzen? Gelten hier die Kilometer oder Ticketkosten (nicht sehr hoch, da ich frühzeitig Sparpreise buche)? Die Autofahrten sind vermutlich nicht anrechenbar oder?
Kann ich wegen den Übernachtungen bei meinem Vater (ca. 65 pro Jahr - habe dort keinen Wohnsitz angemeldet, sondern nur in Hamburg) in der Steuererklärung etwas gegenrechnen? z. B. Spesen, wenn er etwas schriftlich bestätigt?
Und kann das alles noch rückwirkend für 2018 nachgereicht werden, obwohl ich für 2018 längst meine Steuererklärung eingereicht und bereits eine Rückzahlung erhalten habe?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Liebe Grüße
Stephan
Im Juli 2018 bin ich vom Allgäu nach Hamburg gezogen, arbeite aber noch im gleichen Allgäuer Unternehmen. In der Regel bin ich 3 Wochen am Stück im Home-Office (Hamburg - WG-Zimmer und somit nicht steuerlich absetzbar) und im Anschluss 1 Woche im Office des Unternehmens (Kempten im Allgäu).
In den Allgäu-Wochen wohne ich bei meinem Vater in Kaufbeuren und fahre täglich (Montag bis Freitag) mit dem Auto 42 km in die Arbeit und 42 km zurück.
Kann ich die Zugfahrten von Hamburg ins Allgäu und zurück (ca. 20.000 km pro Jahr) steuerlich absetzen? Gelten hier die Kilometer oder Ticketkosten (nicht sehr hoch, da ich frühzeitig Sparpreise buche)? Die Autofahrten sind vermutlich nicht anrechenbar oder?
Kann ich wegen den Übernachtungen bei meinem Vater (ca. 65 pro Jahr - habe dort keinen Wohnsitz angemeldet, sondern nur in Hamburg) in der Steuererklärung etwas gegenrechnen? z. B. Spesen, wenn er etwas schriftlich bestätigt?
Und kann das alles noch rückwirkend für 2018 nachgereicht werden, obwohl ich für 2018 längst meine Steuererklärung eingereicht und bereits eine Rückzahlung erhalten habe?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Liebe Grüße
Stephan