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75% im weit entfernten Home-Office

Verfasst: 27. Jan 2020, 14:09
von HomeWorker
Hallo zusammen.

Im Juli 2018 bin ich vom Allgäu nach Hamburg gezogen, arbeite aber noch im gleichen Allgäuer Unternehmen. In der Regel bin ich 3 Wochen am Stück im Home-Office (Hamburg - WG-Zimmer und somit nicht steuerlich absetzbar) und im Anschluss 1 Woche im Office des Unternehmens (Kempten im Allgäu).

In den Allgäu-Wochen wohne ich bei meinem Vater in Kaufbeuren und fahre täglich (Montag bis Freitag) mit dem Auto 42 km in die Arbeit und 42 km zurück.

Kann ich die Zugfahrten von Hamburg ins Allgäu und zurück (ca. 20.000 km pro Jahr) steuerlich absetzen? Gelten hier die Kilometer oder Ticketkosten (nicht sehr hoch, da ich frühzeitig Sparpreise buche)? Die Autofahrten sind vermutlich nicht anrechenbar oder?

Kann ich wegen den Übernachtungen bei meinem Vater (ca. 65 pro Jahr - habe dort keinen Wohnsitz angemeldet, sondern nur in Hamburg) in der Steuererklärung etwas gegenrechnen? z. B. Spesen, wenn er etwas schriftlich bestätigt?

Und kann das alles noch rückwirkend für 2018 nachgereicht werden, obwohl ich für 2018 längst meine Steuererklärung eingereicht und bereits eine Rückzahlung erhalten habe?

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Liebe Grüße
Stephan

Re: 75% im weit entfernten Home-Office

Verfasst: 27. Jan 2020, 15:08
von muemmel
Und kann das alles noch rückwirkend für 2018 nachgereicht werden, obwohl ich für 2018 längst meine Steuererklärung gemacht habe? Wie "gemacht? Haben Sie sie schon eingereicht und wenn ja - gibt es einen Steuerbescheid? Und wenn ja - wann haben Sie den erhalten?

Re: 75% im weit entfernten Home-Office

Verfasst: 27. Jan 2020, 17:15
von HomeWorker
muemmel hat geschrieben: 27. Jan 2020, 15:08 Und kann das alles noch rückwirkend für 2018 nachgereicht werden, obwohl ich für 2018 längst meine Steuererklärung gemacht habe? Wie "gemacht? Haben Sie sie schon eingereicht und wenn ja - gibt es einen Steuerbescheid? Und wenn ja - wann haben Sie den erhalten?
Die Steuererklärung für 2018 habe ich vor ca. 7 Monaten eingereicht und bereits eine Rückzahlung erhalten. Das Datum des Steuerbescheids kann ich Ihnen aktuell leider nicht sagen, da ich mich nicht in Hamburg befinde.

Re: 75% im weit entfernten Home-Office

Verfasst: 27. Jan 2020, 22:46
von muemmel
Nun ja - vermutlich haben Sie ihn vor mehr als einem Monat erhalten: Da ist dann Rechtskraft eingetreten, folglich kann man keine vergessenen Kosten mehr " nachschieben".

Re: 75% im weit entfernten Home-Office

Verfasst: 28. Jan 2020, 11:55
von HomeWorker
muemmel hat geschrieben: 27. Jan 2020, 22:46 Nun ja - vermutlich haben Sie ihn vor mehr als einem Monat erhalten: Da ist dann Rechtskraft eingetreten, folglich kann man keine vergessenen Kosten mehr " nachschieben".
Dann reiche ich es nur für 2019 ein. Kann ich die Zugfahrten (Hamburg ins Allgäu und zurück) und Autofahrten (Kaufbeuren nach Kempten und zurück) in der Steuererklärung für 2019 eintragen?

Und gibt es die Möglichkeit, für die Übernachtungen bei meinem Vater etwas zurückzubekommen? Es gibt keine Spesenabrechnung über meinen Arbeitgeber.