Ich habe eine Frage zur Anrechnung der PKV (bzw des Teils der Basisversorgung) auf meine Eeinkommenssteuer.
Wenn ich im Programm TAXMAN einmal mit der Summe der PKV_Beiträge und einma ohne rechne ändert sich gar nix an der zu zahlenden Steuer/Erstattung. Woran liegt das ? Gibt es da Obergrenen die ich vielleicht schon anderweitig erreicht habe ?
Vielen Dank
und
Grüße
Pastix
PKV
Re: PKV
Richtig,
es gibt 4 verschiedene Berechnungsarten für die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen.
Diese werden miteinander verglichen und der günstigste Wert angesetzt.
für die einer Alternative gibt es bei Einzelveranlagung max. 5067/bei Zusammenveranlagung das Doppelte (sog. alte Fassung),
bei der neuen Fassung wird nach Altersvorsorge und sonstigen Versicherungen (HV, UV, KV) unterschieden, übersteigen die sonst. Versicherungen 1500 EUR/ bei Zusammenveranlagung 3000 EUR wirken sich die Mehraufwendungen nicht aus.
Schau einmal genau auf die Berechnung, welche Sonderausgaben sich bei dir tatsächlich auswirken.
LG Ulwa
es gibt 4 verschiedene Berechnungsarten für die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen.
Diese werden miteinander verglichen und der günstigste Wert angesetzt.
für die einer Alternative gibt es bei Einzelveranlagung max. 5067/bei Zusammenveranlagung das Doppelte (sog. alte Fassung),
bei der neuen Fassung wird nach Altersvorsorge und sonstigen Versicherungen (HV, UV, KV) unterschieden, übersteigen die sonst. Versicherungen 1500 EUR/ bei Zusammenveranlagung 3000 EUR wirken sich die Mehraufwendungen nicht aus.
Schau einmal genau auf die Berechnung, welche Sonderausgaben sich bei dir tatsächlich auswirken.
LG Ulwa