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Handwerkerleistungen

Verfasst: 11. Jan 2020, 18:09
von marcseattle
Hallo,
ich habe jetzt eine Rechnung erhalten für eine Scheunenwand-Instandsetzung (Putzarbeiten). Die Arbeiten waren im August 2019. Kann ich die Lohnleistungen in meiner Steuererklärung für das Jahr 2019 angeben oder erst für das Jahr 2020, weil ich ja jetzt erst das Geld überweise.
Danke für eure Antwort.

Re: Handwerkerleistungen

Verfasst: 12. Jan 2020, 18:44
von muemmel
Erst für 2020 - es geht immer danach, wann das Geld vom Konto "abfließt".