Anerkennung Kosten doppelter Haushalt - Student
Verfasst: 9. Dez 2019, 12:46
Guten Tag,
meine Tochter führt eine eigene Wohnung am Studienort (erste Ausbildung), Lebensmittelpunkt ist aber im elterlichen Haus.
Die 2018 angeführten Kosten für den Zweitwohnsitz wurden nicht anerkannt - es fehle der glaubhafte Nachweis des Erstwohnsitzes.
Nun habe ich mittlerweile herausgefunden, dass der Erstwohnsitz dann anerkannt wird wenn nachgewiesen min. 10% der laufenden Kosten getragen werden.
Also hat die Tochter Mitte 2019 1000€ an mich (Vater) überwiesen mit Vermerk
'Finanzielle Beteiligung für 2019 an Wohnung - Erstwohnsitz im Elternhaus Gesamt 2019: ca. 6000Eu (Strom, Gas, ...) sowie 700Eu Abschreibung'.
Ich habe das FA sicherheitshalber im August gefragt ob das nun für die ausreicht. Dies wurde verneint "Der Kontoauszug über 1000€ wird nicht ausreichen. Darüber hianus geben wir keine Auskunft".
Ich habe nun im Dezember weitere 200€ mit selbem Vermerk überweisen lassen und will das ab 2020 auf 100€/Monat umstellen lassen.
Nun bin ich aber sehr unsicher ob man ihr die Anerkennung formal nicht doch für 2019 und Folgejahre versagen wird.
Es gibt dazu bereits die -sehr grobe- Meinung eines Steuerberaters:
"Wir empfehlen für die Zukunft einen Mietvertrag mit Ihrer Tochter zu schließen und einen fremdüblichen Mietzins zu vereinbaren. Der muss von Ihrer Tochter überwiesen werden, so wie Sie es auch künftig vorhaben".
Das halte ich aber für Unsinn: ich habe keine Mieteinnahmen sondern nur Beteiligung an den laufenden Kosten (die ja auch meinerseits nicht versteuert werden müssen; würde ich dem folgen, generiere ich nur steuerpflichtige Einnahmen aus Vermietung).
Die Rechtssprechung sagt nur
"Betragen die Barleistungen mehr als 10 % der monatlich regelmäßig anfallenden laufenden Kosten der Haushaltsführung (z. B. Miete, Mietnebenkosten, Kosten für Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs), ist von einer finanziellen Beteiligung oberhalb der Bagatellgrenze auszugehen."
Was ist zu tun um das für 2019ff abzusichern?
Danke Ihnen!
meine Tochter führt eine eigene Wohnung am Studienort (erste Ausbildung), Lebensmittelpunkt ist aber im elterlichen Haus.
Die 2018 angeführten Kosten für den Zweitwohnsitz wurden nicht anerkannt - es fehle der glaubhafte Nachweis des Erstwohnsitzes.
Nun habe ich mittlerweile herausgefunden, dass der Erstwohnsitz dann anerkannt wird wenn nachgewiesen min. 10% der laufenden Kosten getragen werden.
Also hat die Tochter Mitte 2019 1000€ an mich (Vater) überwiesen mit Vermerk
'Finanzielle Beteiligung für 2019 an Wohnung - Erstwohnsitz im Elternhaus Gesamt 2019: ca. 6000Eu (Strom, Gas, ...) sowie 700Eu Abschreibung'.
Ich habe das FA sicherheitshalber im August gefragt ob das nun für die ausreicht. Dies wurde verneint "Der Kontoauszug über 1000€ wird nicht ausreichen. Darüber hianus geben wir keine Auskunft".
Ich habe nun im Dezember weitere 200€ mit selbem Vermerk überweisen lassen und will das ab 2020 auf 100€/Monat umstellen lassen.
Nun bin ich aber sehr unsicher ob man ihr die Anerkennung formal nicht doch für 2019 und Folgejahre versagen wird.
Es gibt dazu bereits die -sehr grobe- Meinung eines Steuerberaters:
"Wir empfehlen für die Zukunft einen Mietvertrag mit Ihrer Tochter zu schließen und einen fremdüblichen Mietzins zu vereinbaren. Der muss von Ihrer Tochter überwiesen werden, so wie Sie es auch künftig vorhaben".
Das halte ich aber für Unsinn: ich habe keine Mieteinnahmen sondern nur Beteiligung an den laufenden Kosten (die ja auch meinerseits nicht versteuert werden müssen; würde ich dem folgen, generiere ich nur steuerpflichtige Einnahmen aus Vermietung).
Die Rechtssprechung sagt nur
"Betragen die Barleistungen mehr als 10 % der monatlich regelmäßig anfallenden laufenden Kosten der Haushaltsführung (z. B. Miete, Mietnebenkosten, Kosten für Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs), ist von einer finanziellen Beteiligung oberhalb der Bagatellgrenze auszugehen."
Was ist zu tun um das für 2019ff abzusichern?
Danke Ihnen!