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Ich glaube, ich hab mich da falsch ausgedrückt. Nicht das Sie mich da falsch verstanden haben. Ich meinte nicht ausreichend, sondern, ob die das anerkennen (siehe o.g. Anmerkung zu "Bürgerentlastungsgesetz")...Ist das für das FA ausreichend? Natürlich. Oder denken Sie, der Finanzbeamte hat die Daten dann vor sich und sagt "Ich sehe die nicht, die existieren gar nicht"?
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