Freiwillige Einzahlung GRV
Verfasst: 28. Sep 2019, 12:46
Hallo,
ich bin am analysieren welche Optionen es gibt steuerbegünstigt freiwillige Einzahlungen in die ges. Rentenversicherung zu tätigen. Mit <50 Jahren sind die Optionen beschränkt, aber nach Recherche weiß ich nun dass ich Erstausbildungsjahre > 8 sowie das Jahr ziwschen 16 und 17 Jahren noch nachzahlen kann.
Anschließend wollte ich herausfinden wieviel ich davon noch im Jahr steuerfrei absetzen kann. Nach Berechnung andhand des Beispiels unten und Analyse meines Einkommensteuerbescheids von letztem Jahr habe ich das Gefühl, dass das Finanzamt bereits den kompletten Freibetrag anrechnet? Bei uns bleiben laut Beschied ~9k€ von der Simme der Altersaufwendungen nach Multiplikation mit 0.86 und Abzug der Arbeitgeberanteile übrig. Dieser Betrag wird dann aber weiter unten im Beschied mit dem Betrag der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge addiert und als "Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen" von den Einkünften subtrahiert.
Das bedeutet, dass der komplette Spielraum an absetzbaren Sonderausgaben bereits ausgeschöpft ist?
https://www.ruv.de/ratgeber/altersvorsorge/staatliche-foerderung/basisrente-sonderausgabenabzug
ich bin am analysieren welche Optionen es gibt steuerbegünstigt freiwillige Einzahlungen in die ges. Rentenversicherung zu tätigen. Mit <50 Jahren sind die Optionen beschränkt, aber nach Recherche weiß ich nun dass ich Erstausbildungsjahre > 8 sowie das Jahr ziwschen 16 und 17 Jahren noch nachzahlen kann.
Anschließend wollte ich herausfinden wieviel ich davon noch im Jahr steuerfrei absetzen kann. Nach Berechnung andhand des Beispiels unten und Analyse meines Einkommensteuerbescheids von letztem Jahr habe ich das Gefühl, dass das Finanzamt bereits den kompletten Freibetrag anrechnet? Bei uns bleiben laut Beschied ~9k€ von der Simme der Altersaufwendungen nach Multiplikation mit 0.86 und Abzug der Arbeitgeberanteile übrig. Dieser Betrag wird dann aber weiter unten im Beschied mit dem Betrag der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge addiert und als "Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen" von den Einkünften subtrahiert.
Das bedeutet, dass der komplette Spielraum an absetzbaren Sonderausgaben bereits ausgeschöpft ist?
https://www.ruv.de/ratgeber/altersvorsorge/staatliche-foerderung/basisrente-sonderausgabenabzug