Freiwillige Einzahlung GRV

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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bucadoX
Beiträge: 3
Registriert: 28. Sep 2019, 12:07

Freiwillige Einzahlung GRV

Beitrag von bucadoX »

Hallo,

ich bin am analysieren welche Optionen es gibt steuerbegünstigt freiwillige Einzahlungen in die ges. Rentenversicherung zu tätigen. Mit <50 Jahren sind die Optionen beschränkt, aber nach Recherche weiß ich nun dass ich Erstausbildungsjahre > 8 sowie das Jahr ziwschen 16 und 17 Jahren noch nachzahlen kann.

Anschließend wollte ich herausfinden wieviel ich davon noch im Jahr steuerfrei absetzen kann. Nach Berechnung andhand des Beispiels unten und Analyse meines Einkommensteuerbescheids von letztem Jahr habe ich das Gefühl, dass das Finanzamt bereits den kompletten Freibetrag anrechnet? Bei uns bleiben laut Beschied ~9k€ von der Simme der Altersaufwendungen nach Multiplikation mit 0.86 und Abzug der Arbeitgeberanteile übrig. Dieser Betrag wird dann aber weiter unten im Beschied mit dem Betrag der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge addiert und als "Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen" von den Einkünften subtrahiert.

Das bedeutet, dass der komplette Spielraum an absetzbaren Sonderausgaben bereits ausgeschöpft ist?


Bild

https://www.ruv.de/ratgeber/altersvorsorge/staatliche-foerderung/basisrente-sonderausgabenabzug
bucadoX
Beiträge: 3
Registriert: 28. Sep 2019, 12:07

Re: Freiwillige Einzahlung GRV

Beitrag von bucadoX »

Hat sich noch niemand mal mit diesem Thema beschäftigt? :?:
gruenhorn
Beiträge: 3
Registriert: 27. Jun 2019, 22:37

Re: Freiwillige Einzahlung GRV

Beitrag von gruenhorn »

in dem von dir verlinkten Artikel ist doch ausdrücklich der "Förderhöchstbetrag von 24.305 Euro (48.610 Euro bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern)"
genannt.
Den hast du noch nicht ausgeschöpft.
Oder was war jetzt deine Frage?
bucadoX
Beiträge: 3
Registriert: 28. Sep 2019, 12:07

Re: Freiwillige Einzahlung GRV

Beitrag von bucadoX »

Hi und danke für die Rückmeldung.
So wie ich es verstanden habe sind die 24k€ (48k€) eben der Förderhöchstbetrag WENN nach Durchführung der im Bsp aufgeführten Schritte unterm Strich noch mehr als 24k bzw 48k stehen sollte. Dann wird gekappt. So hoch kommen wir jedoch gar nicht, uns bleiben wie erwähnt ca. 9k€ übrig. (Entspricht im Bsp den 3.7/4.1k€). Laut dem Einkommensteuerbescheid wird jedoch dieser Betrag bereits voll berücksichtigt bei der Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. Würde heißen egal ob ich noch freiwillig etwas an Vorsorgeaufwendungen leiste oder nicht, ich bekomme immer pauschal den Höchstbetrag von meinem zu versteuerndem Einkommen abgezogen?? Irgendwo ist der Wurm drin ;)
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