Hallo!
Ich habe in 2021 durch geänderte Steuerbescheide für Vorjahre Steuer inkl. Kirchensteuer nachbezahlt.
Ich habe allerdings unter Kirchensteuer gezahlt nur die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung angegeben.
Kann man unter Kirchensteuer gezahlt ebenfalls die Nachzahlungen berücksichtigen?
Viele Grüße
Uwe
Kirchensteuer
Re: Kirchensteuer
Selbstverständlich kann man das - das ist ebenfalls "gezahlte Kirchensteuer".
Re: Kirchensteuer
Ja, das kann man - tatsächlich passiert das bei der Veranlagung aber automatisch (ebenso, wie eine Erstattung gegengerechnet würde), das muss also nicht berichtigt werden.