Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Vorauszahlung der privaten KKV (3 facher Jahresbeitrag). Kann ich an zwei aufeinanderfolgenden Veranlagungszeiträumen jeweils den 3 fachen Jahresbeitrag im Voraus zahlen und entsprechend steuerlich geltend machen oder muss ich nach einer Vorauszahlung warten bis das die entsprechende Vorauszahlung quasi aufgebraucht ist (also 3 Jahre). Ich vermute es ist möglich, ich habe jedenfalls nichts Gegenteiliges gefunden. Von Seiten der PKV ist das möglich.
Vorab besten Dank für eine Rückmeldung hierzu.
Viele Grüße
Vorausszahlung 3 fache Jahresbeitrag PKV
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- Registriert: 7. Nov 2021, 18:11
Re: Vorausszahlung 3 fache Jahresbeitrag PKV
Hallo,
ja das ist möglich, dass du im voraus die Beiträge zahlst für die noch nicht abgelaufenen Jahre gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 5 EStG. Die Vorauszahlung für das Jahr und die nächsten 3 Jahre.
Mit freundlichen Grüßen
ja das ist möglich, dass du im voraus die Beiträge zahlst für die noch nicht abgelaufenen Jahre gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 5 EStG. Die Vorauszahlung für das Jahr und die nächsten 3 Jahre.
Mit freundlichen Grüßen