Hallo,
müssen die RV-Beiträge (Versichertenanteil, Pflichtversichert/Arbeitnemer) und das Rentenversicherungspflichtige Entgelt, welche aus der Entgeltersatzleistung Krankgengeld resultieren (ausgewiesen auf Schreiben der Krankenkasse "Bescheinigung über Beitragszeiten aus Entgeltersatzleistungen in der Rentenversicherung), bei der Steuererklärung angegeben werden? Und wenn ja, wo?
Das Krankengeld selber habe ich auf dem Hauptformular auf Seite 4, Zeile 96 eingetragen. Ist das richtig so?
Vielen Dank!
Wo bzw. überhaupt RV-Beiträge aus Krankengeld eintragen
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