Hallo,
ich wollte mal fragen ob ich dazu verpflichtet bin meinem Vater meine Lohnsteuererklärung meines selbstständigen Promoterjobs auszuhändigen, da er diese angeblich für seine Steuer braucht.
Mich würde interessieren ob er diese wirklich braucht oder ob das nur daher gesagt ist...und wenn ja wofür bzw was kann er damit erreichen in dem er sie mit abgibt?
Bitte um Hilfe
Bin für jede Antwort dankbar
Steuererklärung Einkommen des Kindes
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 28. Sep 2010, 19:32
Re: Steuererklärung Einkommen des Kindes
Hallo,
nach § 34 a EStG kann Dein Vater Außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen, wenn ein leibliches Kind, das sich in der Ausbildung befindet, von dem Vater finanziell unterstützt wird. Dazu ist dann bei der Steuererklärung des Vaters mit einzureichen, welche Einkünfte und Bezüge das Kind hat, welche Werbekosten das Kind geltend machen kann.
Dazu muss aber Dein Vater Dich tatsächlich finanziell unterstützt haben!
Gruß
nach § 34 a EStG kann Dein Vater Außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen, wenn ein leibliches Kind, das sich in der Ausbildung befindet, von dem Vater finanziell unterstützt wird. Dazu ist dann bei der Steuererklärung des Vaters mit einzureichen, welche Einkünfte und Bezüge das Kind hat, welche Werbekosten das Kind geltend machen kann.
Dazu muss aber Dein Vater Dich tatsächlich finanziell unterstützt haben!
Gruß
Re: Steuererklärung Einkommen des Kindes
Hallo ruepel,
du meintest bestimmt § 33a EStG.
Außerdem braucht der Vater einen Nachweis über die Höhe des Einkommens, wenn er noch Kindergeld bezogen hat.
Das wird nämlich bei der Veranlagung des Vaters überprüft.
Gruß
der Petz
du meintest bestimmt § 33a EStG.
Außerdem braucht der Vater einen Nachweis über die Höhe des Einkommens, wenn er noch Kindergeld bezogen hat.
Das wird nämlich bei der Veranlagung des Vaters überprüft.
Gruß
der Petz
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.