Schwer Krankes Kind und Fahrtkosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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xJustice2010
Beiträge: 3
Registriert: 27. Jun 2019, 14:17

Schwer Krankes Kind und Fahrtkosten

Beitrag von xJustice2010 »

Hallo.

Letztes jahr im Dezember kam unser schwer Herkranker Sohn auf die Welt. Dazu habe ich ERSTMAL 2 Fragen.

1.Vor der Geburt waren wir schon des öfteren in der ca. 70km entfernten Spezialklinik zur Untersuchung. Kann man die Wege von der Steuer absetzen als zb. außergewöhnliche Belastungen? Wenn ja, wie und wo?

2. Als er dann geboren war, mußte er mehrere Monate auf der Intensivstation bleiben. Meine Partnerin hatte nicht unweit der Klinik eine Unterkunft in einem Elternhaus. Extra eine Einrichtung für Eltern von Kindern die in der Klinik sind. Ich bin nicht dageblieben, aber fast täglich dort hingefahren. Kann ich diese Fahrtkosten auch irgendwie von den Steuern absetzen? Wenn ja, wie und wo?

Vielen dank im vorraus schon mal für eure Hilfe.

LG, Dennis.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Schwer Krankes Kind und Fahrtkosten

Beitrag von muemmel »

Grundsätzlich kann man das als außergewöhnliche Belastung absetzen. Die Kosten unter Punkt 1 dürfte aber wohl nur Ihre Partnerin absetzen können. Die unter 2 genannten Fahrtkosten können Sie zweifellos absetzen. Man muß aber beachten, dass solche Kosten sich immer erst steuerlich relevant werden, wenn die zumutbare Belastung überschritten wird, die z. B. bei 30.000 Euro Jahreseinkommen bei ca. 750 Euro liegt.
Wenn ja, wie und wo? Indem man die Kosten in den Mantelbogen einträgt, und zwar für 2018 in die Zeile 67.
xJustice2010
Beiträge: 3
Registriert: 27. Jun 2019, 14:17

Re: Schwer Krankes Kind und Fahrtkosten

Beitrag von xJustice2010 »

Hallo.

Unter Punkt 1 hab ich mir gedacht, da es ja noch ungeboren war. War mir nur mit Punkt 2 nicht sicher, da es ja eigentlich "nur" "Besuchsfahrten" sind. Mütter MÜSSEN ja beim kranken Kind bleiben, bei Vätern ist es ja dann immer so eine Sache. Ich trage das einfach mal im WISO Programm mit ein.

Und danke für die schnelle Antwort.
xJustice2010
Beiträge: 3
Registriert: 27. Jun 2019, 14:17

Re: Schwer Krankes Kind und Fahrtkosten

Beitrag von xJustice2010 »

Hallo.

Habe nochmal eine Frage zu Punkt 2. Muss ich die Fahrten alle Nachweisen? Tankbelege habe ich nicht aufbewahrt, zumal ich das Auto ja auch noch für andere Fahrten benutzt habe und ich ehrlich gesagt in den Monaten andere Dinge im Kopf, als Tankbelege.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Schwer Krankes Kind und Fahrtkosten

Beitrag von taxpert »

muemmel hat geschrieben: Die unter 2 genannten Fahrtkosten können Sie zweifellos absetzen.
Mag brutal klingen, aber sehe ich zunächst einmal anders.

Wie schon richtigerweise erkannt, handelt es sich ja nicht um notwendige (=zwangsläufige) Fahrten zum Arzt für Untersuchungen oder Behandlungen, sondern "nur" um Besuchsfahrten. Diese stellen daher zunächst keine zwangsläufigen Krankheitskosten im Sinne §33 Abs.1 EStG dar. Etwas anderes kann eigentlich nur gelten, wenn eine Bescheinigung nach §64 Abs.1 Nr.3 EStDV vorliegt.
Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige zu erbringen: ...

3.durch eine Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes für Besuchsfahrten zu einem für längere Zeit in einem Krankenhaus liegenden Ehegatten oder Kind des Steuerpflichtigen, in dem bestätigt wird, dass der Besuch des Steuerpflichtigen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit entscheidend beitragen kann.
(§ 64 EStDV 1955 in der Fassung vom 1.11.2011)
Ansonsten würden sie unter die analoge Anwendung des BFH-Urteils vom 16.05.1975 hinsichtlich Besuchsfahrten zu in Kur befindlichen Angehörigen fallen.

xJustice2010 hat geschrieben:Muss ich die Fahrten alle Nachweisen?
Die Aufwendungen müssen zunächst einmal "nur" glaubhaft gemacht werden und nicht explizit nachgewiesen werden. Ob im geschilderten Sachverhalt bereits die Tatsachenbehauptung ausreicht oder zur Bearbeitung nähere Unterlagen/Belege angefordert würden, ist eine Ermessensentscheidung des Bearbeiters. Sollten tatsächlich Belege angefordert werden, würde ich den persönlichen/telefonischen Kontakt mit dem Bearbeiter suchen und das weitere Vorgehen absprechen.

taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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