Hallo*,
ich soll für meinen Bruder demnächst die Einkommenssteuererklärung für 2018 anfertigen und habe ein kleines Problem bzw.
eine Frage:
Mein Bruder ist nicht verheiratet, hat ein Kind und lebt mit seiner Partnerin zusammen. Seine Partnerin geht nicht in die Arbeit, erhält aber das Kindergeld.
Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist bei meinem Bruder ein halber Kinderfreibetrag angegeben.
Nun meine Frage:
Muss mein Bruder, obwohl er kein Kindergeld erhält, sein Kind in der Einkommenssteuer-Erklärung angeben bzw. muss ich die Daten dort für ihn eintragen?
Für Eure Hilfe im Voraus vielen Dank.
Andreas
Muss man das Kind in der Einkommenssteuererklärung angeben ?
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Re: Muss man das Kind in der Einkommenssteuererklärung angeben ?
Er sollte das Kind angeben. Es wird nur bei der Berechnung des Soli verwendet und reduziert diesen gegebenenfalls.
Das Kindergeld ist kein steuerlich zu berücksichtigendes Einkommen.
Das Kindergeld ist kein steuerlich zu berücksichtigendes Einkommen.
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Re: Muss man das Kind in der Einkommenssteuererklärung angeben ?
Danke für die Antwort.
Ich war, bzw. bin, mir nur eben nicht sicher, ob er das Kindergeld angeben darf, da seine Partnerin, mit der er ja nicht verheiratet ist, das Kindergeld erhält und nicht er.
Ich war, bzw. bin, mir nur eben nicht sicher, ob er das Kindergeld angeben darf, da seine Partnerin, mit der er ja nicht verheiratet ist, das Kindergeld erhält und nicht er.
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Re: Muss man das Kind in der Einkommenssteuererklärung angeben ?
das ist kein dürfen - sondern ein müssen: auf ihn entfällt 50% des Kindergeldes - wenn es nicht angegeben wird, macht dies das FA. Und steuerlich wirkt sich das meistens nur auf den Soli aus - es sei denn der Verdienst ist sehr hoch.
Lia
Lia