Steuerklassenwechsel nach Geburt während Elterngeldbezug

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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pvanlage149uz
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Registriert: 20. Mär 2019, 20:12

Steuerklassenwechsel nach Geburt während Elterngeldbezug

Beitrag von pvanlage149uz »

Hallo,

wir sind seit März 2019 stolze Eltern eines Sohnes. Meine Frau und ich waren zuvor beide in Vollzeit als Angestellte berufstätig und haben ungefähr das selbe Einkommen (ca. 4.400 € brutto). Ich habe einen Monat Elternzeit genommen und nehme im kommenden Jahr noch einen zweiten Monat. Meine Frau nimmt 12 Monate Elternzeit und wird darüber hinaus weitere 5 Monate nicht arbeiten gehen.
Uns ist bewusst, dass man bei einem frühzeitigen Wechsel der Steuerklasse das Elterngeld "optimieren" kann. Da der spätestmögliche Zeitpunkt für den Wechsel der Steuerklasse mittlerweile kurz nach der Befruchtung liegt, haben wir das nicht getan und sind aktuell beide in Steuerklasse IV eingestuft.

Inwiefern können wir aber von einem Wechsel der Steuerklasse während der Elternzeit profitieren? Normalerweise würde ich davon ausgehen, dass meine Frau als Elterngeldempfängerin am besten in die Steuerklasse V wechselt. Das Elterngeld ist ja steuerfrei. Dann würde ich als Hauptverdiener in Steuerklasse III gehen und müsste entsprechhend mehr netto ausgezahlt bekommen. Oder gibt es gesonderte Regelungen, wenn ein Partner Elterngeld statt eines Gehalts aus nichtselbständiger Arbeit bezieht und dieses Vorhaben ist so nicht umsetzbar?

Wird der Wechsel der Steuerklasse rückwirkend auf das gesamte Jahr gerechnet oder wird bei der Einkommensteuererklärung letztlich die jeweilige Steuerklasse anteilig für die einzelnen Monate berücksichtigt?

Leider konnten wir hierzu keine verlässlichen Informationen finden und hoffen, hier kann uns jemand eine Auskunft geben!?!? :-)

Besten Dank im voraus und liebe Grüße
Ralf
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuerklassenwechsel nach Geburt während Elterngeldbezug

Beitrag von schlauelia »

jetzt ist es zu spät für den Wechsel - Sie müssen eine ESt-Erklärung sowieso abgeben, da das Elterngeld zum Progressionsvorbehalt führt und höher als 410,-- p.a. liegt.

Steuerklassen regeln nur den Abzug in den 12 Monaten und die abgezogene Lohnsteuer wird durch die Erklärung/G
Bescheid auf den richtigen Jahresbetrag gebracht.

Auch wenn Sie erst am 30.12. heiraten, wird für das ganze Jahr der Splittingtarif gerechnet - nur so als Beispiel für die Steuersystematik.

mein Tipp: lassen Sie alles so wie bisher - wenn Sie als Alleinverdiener unterjährig mehr Nettolohn haben wollen, gehen Sie in die Klasse 3 - aber Sie müssen dann auch mit Nachzahlung bei der ESt rechnen.

Lia
pvanlage149uz
Beiträge: 3
Registriert: 20. Mär 2019, 20:12

Re: Steuerklassenwechsel nach Geburt während Elterngeldbezug

Beitrag von pvanlage149uz »

Hallo Lia,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich glaube, mein Anliegen ist noch nicht so klar rübergekommen und ich habe es teilweise etwas missverständlich formuliert....

Mir geht es eigentlich nur um die Frage, ob (betrachtet auf das Gesamtjahr) der Wechsel von Steuerklasse IV/IV in die Steuerklasse III/V für uns Sinn macht. Maßgeblich ist für mich, welche Steuerklassenkonstellation am besten ist, um im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Steuerlast möglichst gering zu halten.

Eine Einkommensteuererklärung gebe ich sowieso jedes Jahr ab, da wir durch lange Arbeitswege einiges an Werbungskosten absetzen können. Und mir kommt es auch nicht darauf an, was am Monatsende ausgezahlt wird.

Vielleicht macht es diese Ergänzung noch etwas deutlicher!?

Beste Grüße
Ralf
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuerklassenwechsel nach Geburt während Elterngeldbezug

Beitrag von schlauelia »

die Steuerlast eines Jahres ist immer gleich, egal welche Steuerklassen gewählt wurden!

Lia
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