Gebühren für Studium

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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jptreky
Beiträge: 1
Registriert: 9. Feb 2019, 09:58

Gebühren für Studium

Beitrag von jptreky »

Hallo,

ich bin neu hier und habe gleich einige fragen zu Steuerklärung 2018.
Aber erstmal zur Vorgeschichte:
Unser Kind ist 18 Jahre alt und hat im vergangen Sommer sein ABI abgeschlossen. Im Herbst hat er begonnen Chemie ab dem Wintersemester 2018 zu studieren.
Da er weiterhin bei uns wohnt haben wir die Gebühren von 274,70€ für das erste Semester übernommen. Können wir diese Gebühren in der Steuererklärung für 2018 gelten machen?
Weiterhin hat unser Sohn in der Zeit nach dem ABI bis zum Beginn das Wintersemester als Fereienarbeiter gearbeitet. kann er die Lohnsteuern sich zurückholen und wenn ja wie?
Desweiteren hat er sich von dem Verdienten Geld einen Laptop und deverse Bücher fürs Studim gekauft. Kann er bzw. wir diese Ausgaben auch gelten machen?
Muss er selber eine Steuererklärung machen oder können wir das in unserer mit verankern?

Gruß
jptreky
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Gebühren für Studium

Beitrag von schlauelia »

Solange Sie Kindergeld erhalten, sind alle Kosten damit abgegolten. Sein Laptop hat in Ihrer Erklärung nichts zu suchen!

Wenn Kind Job auf Lohnsteuerkarte und da wurden LoSt... einbehalten, muss es im Folgejahr eine ESt-Erklärung abgeben: Erstattung aller Steuern, wenn Brutto nicht höher als ca. 10000,-- .

Lia
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Gebühren für Studium

Beitrag von muemmel »

Kann er bzw. wir diese Ausgaben auch gelten machen? Er schon, Sie nicht - man darf keine Ausgaben geltend machen, die man gar nicht hatte! By the way wird er wenig davon haben, da er vermutlich ohnehin seine ganze Lohnsteuer zurück kriegt - mehr als alles, was man gezahlt hat, gibt es natürlich nicht.
Muss er selber eine Steuererklärung machen Ja.
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