Hallo,
meine Tochter lebt in Scheidung und bekommt von ihrem Ehemann keinen Unterhalt. Sie selbst ist nur geringfügig beschäftigt und benötigt also dringend unsere Unterstützung.
Daher bekommt sie von uns monatlich 1000 Euro Zuschuss, um "über die Runden " zu kommen.
Nun meine Frage: Kann ich dieses Geld jetzt steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen oder zählt deise Ausgabe zu unserem `Privatvergnügen`
Danke
Gruß
Gustav
Unterstützung der Tochter
Re: Unterstützung der Tochter
Hallo Gustav,
du kannst leider steuerlich nicht alles geltend machen. Wenn deine Tochter geringfügig beschäftigt ist, gehe von aus, dass sie 400€ montl. verdient. Hier eine Beispielrechnung
höchstmöglicher Unterhalt 7.680€
eigene Bezüge 400x12 4.800€
-abzlg. Kostenpauschale 180€
verbl. 4.620€
-abzlg. anrechnungsfreier Betrag 624€ 3.996€
abziehbare Unterhaltsbetrag 3684€ diesen Betrag kannst du steuerlich z.B geltend machen.
du kannst leider steuerlich nicht alles geltend machen. Wenn deine Tochter geringfügig beschäftigt ist, gehe von aus, dass sie 400€ montl. verdient. Hier eine Beispielrechnung
höchstmöglicher Unterhalt 7.680€
eigene Bezüge 400x12 4.800€
-abzlg. Kostenpauschale 180€
verbl. 4.620€
-abzlg. anrechnungsfreier Betrag 624€ 3.996€
abziehbare Unterhaltsbetrag 3684€ diesen Betrag kannst du steuerlich z.B geltend machen.
Re: Unterstützung der Tochter
Hallo,
danke für die Antwort.
Wenigstens bekomme ich einen Teil erstattet, besser als nichts
Gustav
danke für die Antwort.
Wenigstens bekomme ich einen Teil erstattet, besser als nichts
Gustav