Steuererklärung als Student - Müssen Eltern Kindergeld zurückzahlen?
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Steuererklärung als Student - Müssen Eltern Kindergeld zurückzahlen?
Hallo liebes Forum,
für mein Bachelor Studium und meine beiden Praktika (beide freiwillig) möchte ich
Werbungskosten, Pendlerpauschalen etc. geltend machen. Was ich recherchiert habe, hat mir klar gemacht, dass
ich durch Einreichen einer Steuererklärung als Student einen hohen Betrag als Verlustvortrag erreichen kann.
Meine Mutter ist strikt dagegen, da Ihr Steuerberater meint, dass im Falle einer Steuererklärung als Student meine Mutter das gesamte Kindergeld zurückzahlen müsse.
Dazu konnte ich weder im Internet, noch in der FAQ hier was zu finden.. ´
Stimmt das?
für mein Bachelor Studium und meine beiden Praktika (beide freiwillig) möchte ich
Werbungskosten, Pendlerpauschalen etc. geltend machen. Was ich recherchiert habe, hat mir klar gemacht, dass
ich durch Einreichen einer Steuererklärung als Student einen hohen Betrag als Verlustvortrag erreichen kann.
Meine Mutter ist strikt dagegen, da Ihr Steuerberater meint, dass im Falle einer Steuererklärung als Student meine Mutter das gesamte Kindergeld zurückzahlen müsse.
Dazu konnte ich weder im Internet, noch in der FAQ hier was zu finden.. ´
Stimmt das?
Re: Steuererklärung als Student - Müssen Eltern Kindergeld zurückzahlen?
Was ich recherchiert habe, hat mir klar gemacht, dass ich durch Einreichen einer Steuererklärung als Student einen hohen Betrag als Verlustvortrag erreichen kann. Und Sie haben auch mitbekommen, daß das nur gilt, wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt? Bei einem Bachelor müßten Sie folglich vorher ein anderes Studium oder eine Berufsausbildung absolviert haben.
Stimmt das? Nein.
Stimmt das? Nein.
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- Registriert: 7. Mai 2018, 10:42
Re: Steuererklärung als Student - Müssen Eltern Kindergeld zurückzahlen?
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort!
Es stimmt, der Bachelor ist meine Erstausbildung.
Laut der Organisation "Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V." können von einer Erstausbildung bspw. folgende Kosten abgesetzt werden:
- Semestergebühren
- Portokosten, Kosten für Arbeitsmittel
- Praktika
- Telefon, Internet etc.
Zwischen Erst- und Zweitausbildung muss unterschieden werden, da haben Sie Recht: Die Zweitausbildungskosten werden als Fortbildungskosten angesehen, weswegen wohl mehr Werbungskosten abgesetzt werden können...
Also können die oben genannen Kosten als Werbungskosten oder gar Sonderausgaben für die Erstausbildung verwendet werden, oder?
zur 2. Frage: Dass das Kindergeld zurückgezahlt werden muss ist also gegenstandslos?
Es stimmt, der Bachelor ist meine Erstausbildung.
Laut der Organisation "Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V." können von einer Erstausbildung bspw. folgende Kosten abgesetzt werden:
- Semestergebühren
- Portokosten, Kosten für Arbeitsmittel
- Praktika
- Telefon, Internet etc.
Zwischen Erst- und Zweitausbildung muss unterschieden werden, da haben Sie Recht: Die Zweitausbildungskosten werden als Fortbildungskosten angesehen, weswegen wohl mehr Werbungskosten abgesetzt werden können...
Also können die oben genannen Kosten als Werbungskosten oder gar Sonderausgaben für die Erstausbildung verwendet werden, oder?
zur 2. Frage: Dass das Kindergeld zurückgezahlt werden muss ist also gegenstandslos?
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Steuererklärung als Student - Müssen Eltern Kindergeld zurückzahlen?
das soll ein Steuerberater gewesen sein, der so etwas sagt? Oder wurde nur das falsch verstanden??? Kindergeld gibt es einkommensunabhängig solange eine Ausbildung gemacht wird und das Kind unter 25 ist.
Erstausbildung führt nicht zu Verlustvortrag!
Lia
Erstausbildung führt nicht zu Verlustvortrag!
Lia
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- Registriert: 7. Mai 2018, 10:42
Re: Steuererklärung als Student - Müssen Eltern Kindergeld zurückzahlen?
Danke für Deine Antwort.
Meine Mutter hat von Steuerrecht absolut keine Ahnung und hat wohl einen Punkt aufgegriffen, den Sie über Mund-zu-Mund Propaganda aufgegabelt hat.
Ok:
Wenn ich also abzugsfähigen Betrag von bspw. 2000 Euro geltend machen kann, zurzeit aber keine Lohnsteuer zahle (liege unter dem Freibetrag), verfällt dieser Betrag am Jahresende? Laut "Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V." bleibt dieser Verlust über 5 Jahre bis zu meiner ersten steuerpflichtigen Arbeitnehmehrstelle erhalten...
Ist das kein Verlustvortrag im engsten/weiteren Sinne?
Meine Mutter hat von Steuerrecht absolut keine Ahnung und hat wohl einen Punkt aufgegriffen, den Sie über Mund-zu-Mund Propaganda aufgegabelt hat.
Ok:
Wenn ich also abzugsfähigen Betrag von bspw. 2000 Euro geltend machen kann, zurzeit aber keine Lohnsteuer zahle (liege unter dem Freibetrag), verfällt dieser Betrag am Jahresende? Laut "Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V." bleibt dieser Verlust über 5 Jahre bis zu meiner ersten steuerpflichtigen Arbeitnehmehrstelle erhalten...
Ist das kein Verlustvortrag im engsten/weiteren Sinne?
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- Beiträge: 2079
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Re: Steuererklärung als Student - Müssen Eltern Kindergeld zurückzahlen?
aber nicht bei der Erstausbildung!!!
Die Lohnsteuerhilfe sucht wohl Mandate!
Die Lohnsteuerhilfe sucht wohl Mandate!
Re: Steuererklärung als Student - Müssen Eltern Kindergeld zurückzahlen?
Ist das kein Verlustvortrag im engsten/weiteren Sinne? Nein, ist es nicht, denn das sind Sonderausgaben. Und bei denen gibt es keinen VV.
Dass das Kindergeld zurückgezahlt werden muss ist also gegenstandslos? Ja.
Dass das Kindergeld zurückgezahlt werden muss ist also gegenstandslos? Ja.