Hallo,
mein Partner und ich erwarten in den nächsten Tagen ein Kind. Ich werde schnell die Konstellation schildern und dann die Fragen dazu stellen:
- Er: ca. 70.000 Euro Brutto
- Sie: Masterstudentin, wird im Jahre 2018 keine Steuern zahlen und keine Steuererklärung abgeben, im Studium nie mehr als als 450 Euro dazu verdient. Einnahmen in 2018 besten aus geringen Beträgen aus Mutterschutz- und Elterngeld.
- unverheiratet, aber gemeinsamer Haushalt
- Vaterschaftsanerkennung/ gemeinsame Sorgeerklärung liegen vor.
Fragen:
1) Macht es Sinn, dass sie ihren 0,5 Kinderfreibetrag an ihn überträgt (Günstigerprüfung FA)?
2) Muss er dann der Kindergeldantragsteller/-empfänger sein? Er wird das Kindergeld dann ja in seiner Steuererklärung 2018 angeben.
Danke im Voraus,
Katha
Kindergeld/Kinderfreibetrag/große Einkommensunterschiede/unverheiratet
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Re: Kindergeld/Kinderfreibetrag/große Einkommensunterschiede/unverheiratet
nein, das macht alles keinen Sinn: Kinder werden immer auf beide Eltern verteilt, egal, wer das Kindergeld erhält, eine Übertragung ist nicht möglich - einziger steuerlicher Vorteil NUR durch Heirat!
Lia
Lia
Re: Kindergeld/Kinderfreibetrag/große Einkommensunterschiede/unverheiratet
steuerlicher Vorteil NUR durch Heirat! Nebenbei könnten dann auch die Studienkosten per gemeinsamer Veranlagung abgesetzt werden.
Einnahmen in 2018 besten aus geringen Beträgen aus Mutterschutz- und Elterngeld. Was allerdings eine Veranlagungspflicht für Ihre Freundin mit sich bringt, soweit mindestens 410 Euro an Lohnersatzleistungen bezogen werden.
Einnahmen in 2018 besten aus geringen Beträgen aus Mutterschutz- und Elterngeld. Was allerdings eine Veranlagungspflicht für Ihre Freundin mit sich bringt, soweit mindestens 410 Euro an Lohnersatzleistungen bezogen werden.