Weitere im Haushalt lebende volljährige Personen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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criese
Beiträge: 4
Registriert: 12. Jan 2017, 21:13

Weitere im Haushalt lebende volljährige Personen

Beitrag von criese »

Hallo!

Ich habe mal eine Frage zu weiteren volljährigen Personen, die im Haushalt des Kindes wohnen.
Person A ist alleinerziehend und angestellt und hat ein Kind. Person A lebt bei seinen Eltern im Haus (quasi WG), es existiert kein Mietvertrag (Es wird aber "Miete" gezahlt, also quasi ein mündlicher Vertrag). Beide Elternteile, leisten aber erstmal keinen Unterhalt für das Kind, das trägt Person A alleine.
Müssen die Eltern als zusätzlich im Haushalt lebende volljährige Personen angegeben werden (das mindert die Steuerrückzahlung ja stark, da diese Personen theoretisch das Kind mitunterhalten könnten)?

Danke schonmal für die Hilfe! :)
Viele Grüße
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Weitere im Haushalt lebende volljährige Personen

Beitrag von StephanM »

Es kommt nicht darauf an, ob dem Kind direkt Unterhalt zufließt, sondern auf die Wohnsituation des Haushaltes. Da bei Ihnen 2 weitere erwachsene Personen im Haushalt leben enfällt für Sie die Vergünstigung für Alleinerziehende.
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Weitere im Haushalt lebende volljährige Personen

Beitrag von muemmel »

Müssen die Eltern als zusätzlich im Haushalt lebende volljährige Personen angegeben werden Natürlich. Das können die Finanzämter übrigens problemlos bei den Meldeämtern nachprüfen.
(das mindert die Steuerrückzahlung ja stark, da diese Personen theoretisch das Kind mitunterhalten könnten)? Nein, tut es nicht. Man wird halt klarmachen müssen, daß man keine Haushaltsgemeinschaft ist und man sollte die Sache mit der Miete mal regeln (schriftlicher Vertrag und auf der Seite der Eltern Versteuerung der Einnahmen). Und übrigens kann man sich die Steuerklasse 2 direkt eintragen lassen - dann braucht man auch nicht auf die Bearbeitung der Steuererklärung warten, sondern zahlt gleich weniger Lohnsteuer.
Da bei Ihnen 2 weitere erwachsene Personen im Haushalt leben enfällt für Sie die Vergünstigung für Alleinerziehende. Das würde ich jetzt nicht so als Automatismus betrachten.
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