Hallo miteinander,
Eventuell kann mir jemand helfen, was wirklich sehr hilfreich wäre.
Mein Sohn 18 Jahre erhält zu seiner Ausbildung als Kinderpfleger Schüler-Bafög, da es sich um eine schulische Ausbildung handelt und er 150km in seiner eigenen Whg. am Ausbildungsort wohnt.
Ich zahle den Schüler-Bafög Betrag nochmals als Unterhalt an mein Kind + Kindergeld, festgelegt vom Bafög-Amt.
Kann der "Unterhaltsbetrag" steuerlich geltend machen? Muss der Bafögbescheid an das Finanzamt mitgegeben werden?
Danke schon mal für die Antworten...
Grüße
Bafög Unterhalt steuerlich absetzbar?
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Re: Bafög Unterhalt steuerlich absetzbar?
Kann der "Unterhaltsbetrag" steuerlich geltend machen? Nö. Kinder sind mit dem Kindergeld steuerlich abgegolten. Erst wenn man keins mehr kriegt, weil das Kind 25 wird und immer noch in Ausbildung ist, ginge das. Dafür steht Ihnen aber der Ausbildungsfreibetrag zu: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausbildungsfreibetrag
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Re: Bafög Unterhalt steuerlich absetzbar?
Danke für die schnelle Hilfe...