Wann Steuerklasse ändern?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Pss877
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Registriert: 17. Okt 2017, 14:58

Wann Steuerklasse ändern?

Beitrag von Pss877 »

Hallo Zusammen,

folgendes Szenario.

Seit August diesen Jahres bin ich mit meiner Frau verheiratet, vor 1 Woche kam unsere Tochter zur Welt. Meine Frau verdient geringfühgig (ca. 100 Euro netto) mehr als ich.

Jedoch wird meine Frau 2 Jahre in Elternzeit gehen, ich habe 2 Monate Elternzeit beantragt, werde aber sonst normal Arbeiten gehen.

Wir würden gerne zum 01.01.2018 in die Steuerklassen 3 (Mann) und 5 (Frau) wechseln um pro Monat einen höheren Netto-Lohn zur Verfügung zu haben. Auch wenn ich weiß dass zum Ende des Jahres eine Nachzahlung fällig wird oder fällig sein könnte.

Wir bevorzugen einen Wechsel der Steuerklassen erst zum neuen Jahr (und somit nach Ablauf des Mutterschutzes), um die Steuererklärung von 2017 mit den bisherigen Steuerklassen erstellen zu können und erst im neuen Jahr mit den Klassen 3 und 5 zu starten.

Nun folgende Fragen:

1. Wann muss der Antrag zur Änderung der Steuerklassen beim Finanzamt eingehen damit die Steuerklassen erst zum 01.01.2018 geändert werden?

2. Ist dieser Plan mit dem Wechsel der Steuerklassen erst zum neuen Jahr sinnvoll? Oder einfach Schwachsinn?



Ich wäre über eine Antwort sehr dankbar...

Liebe Grüße und besten Dank!
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Wann Steuerklasse ändern?

Beitrag von StephanM »

Die Steuerklasse gelten nur für die Lohnsteuerberechnung. Die Lohnsteuer ist für die Arbeitnehmer die Vorauszahlung zur Einkommensteuer.
Für die Berechnung der Jahressteuer in Ihrem Steuerbescheid sind die unwichtig, da sie nur die Höhe der Vorauszahlungen beeinflussen.

Für die Jahre in denen Elterngeld gezahlt wird sollte genau geprüft werden, ob abschließend die Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung für Sie als Eheleute günstiger ist, da das Elterngeld unter den Progressionsvorbehalt fällt.

Sinnvoll oder nicht. Bei Steuerklasse 3 werden Sie monatlich mehr in der Tasche haben, aber dafür vermutlich bei der Jahresveranlagung später nachzahlen. Bei Steuerklasse 4 haben Sie monatlich weniger und eventuell bei der Jahresveranlagung eine Erstattung. Die für das Jahr zu zahlende Einkommensteuer aus dem Steuerbescheid ist gleich. Es ist nur entscheidend, wie viel sie durch die Lohnsteuer bereits vorausgezahlt haben.
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