Steuererklärung bzgl. Elterngeldbezug
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Steuererklärung bzgl. Elterngeldbezug
Ich bin ledig, Lohnsteuerklasse 1, habe ein Kind und wohne mit dem Kindesvater zusammen. Im gesamten Jahr 2015 habe ich Elterngeld erhalten. Muss ich eine Steuererklärung machen? Und wenn nicht, lohnt sich das? Danke für Eure Hilfe
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Re: Steuererklärung bzgl. Elterngeldbezug
ja, wenn über 410,-- Elterngeld ( Progressionsvorbehalt!)- steht doch bestimmt auch in der Bescheinigung!
Lia
Lia
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Re: Steuererklärung bzgl. Elterngeldbezug
Ich habe mich zwischenzeitlich noch ein wenig im Netz eingelesen. Da wir unverheiratet sind brauch ich keine Steuererklärung abgeben.
Re: Steuererklärung bzgl. Elterngeldbezug
Da wir unverheiratet sind brauch ich keine Steuererklärung abgeben. Unfug - JEDER muß eine Steuererklärung abgeben, wenn er progressionspflichtige Lohnersatzleistungen erhalten hat. Und die wäre längst fällig gewesen...
Re: Steuererklärung bzgl. Elterngeldbezug
Hallo,
ich sehe hier keine Verpflichtung. Und zwar weil im gesamten Jahr ausschließlich Lohnersatzleistungen bezogen wurden (so hatte ich es jedenfalls verstanden). Falls das Finanzamt zu einer Erklärung auffordert sollte auch ein entsprechender Hinweis reichen.
Wenn ich aber falsch liege und es doch Einkünfte gab (Lohn, Vermietung, Rente u.s.w.) dann stimme ich muemmel zu.
Stefan
ich sehe hier keine Verpflichtung. Und zwar weil im gesamten Jahr ausschließlich Lohnersatzleistungen bezogen wurden (so hatte ich es jedenfalls verstanden). Falls das Finanzamt zu einer Erklärung auffordert sollte auch ein entsprechender Hinweis reichen.
Wenn ich aber falsch liege und es doch Einkünfte gab (Lohn, Vermietung, Rente u.s.w.) dann stimme ich muemmel zu.
Damit hat das sicher nichts zu tun.Da wir unverheiratet sind brauch ich keine Steuererklärung abgeben.
Stefan
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Re: Steuererklärung bzgl. Elterngeldbezug
Ich habe das gesamte Jahr 2015 Eltern- und Mutterschaftgeld erhalten, nichts anderes.
Das ist ein Auszug aus dem Internet...
"Unverheiratete, die in einem Jahr nur Eltern- und Mutterschaftsgeld erhalten haben, müssen keine Steuern nachzahlen. Sie brauchen auch keine Steuererklärung abzugeben. In manchen Fällen können nicht verheiratete Mütter, die 2015 für einige Monate erwerbstätig waren und bereits Lohnsteuer gezahlt und den Rest des Jahres nur Elterngeld erhalten haben, sogar Steuern erstattet bekommen."
Das ist ein Auszug aus dem Internet...
"Unverheiratete, die in einem Jahr nur Eltern- und Mutterschaftsgeld erhalten haben, müssen keine Steuern nachzahlen. Sie brauchen auch keine Steuererklärung abzugeben. In manchen Fällen können nicht verheiratete Mütter, die 2015 für einige Monate erwerbstätig waren und bereits Lohnsteuer gezahlt und den Rest des Jahres nur Elterngeld erhalten haben, sogar Steuern erstattet bekommen."