Guten Tag,
ich konnte über die Suche leider keine Antwort auf meine Frage finden. Falls es da was gibt, bitte einfach kurz den Link posten, ansonsten hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt .
Zur Situation:
Wir sind ein unverheiratetes Paar. Mein Lebensgefährte ist Vollzeit tätig. Ich habe nun ein Jahr lang Elterngeld erhalten (bzw. erhalte noch bis einschließlich September).
Das Elterngeld fällt ja unter den Progressionsvorbehalt. Wenn ich es richtig verstanden habe, sind wir hiervon allerdings im Moment nicht betroffen (da unverheiratet).
Im November werden wir heiraten. Hier stellt sich mir jetzt die Frage, ob wir das Elterngeld, welches bis einschl. September 2017 gezahlt wurde, in 2018 bei meinen (dann) Mann auf der Steuererklärung mit angeben und daher mit einer Steuernachzahlung rechnen müssen. Auch wenn wir erst ab November verheiratet sind.
Vorab vielen Dank
MFG
BB
Elterngeld / Steuererklärung
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Re: Elterngeld / Steuererklärung
wenn Sie 2017 heiraten und für 2017 die Zusammenveranlagung wählen: Ja, dann wird das Elterngeld in den Progressionsvorbehalt gerechnet.
Man kann ausrechnen, was günstiger ist: Ehemann als "Ledigen" für 2017 versteuern und Sie ohne Steuererklärung - oder Zusammenveranlagung mit Splittingtarif + Progressionsvorbehalt! Meine Vermutung: Splitting günstiger, wenn Ehemann nicht gerade sehr niedriges Brutto hat!
Es gilt immer das ganze Kalenderjahr!
Lia
Man kann ausrechnen, was günstiger ist: Ehemann als "Ledigen" für 2017 versteuern und Sie ohne Steuererklärung - oder Zusammenveranlagung mit Splittingtarif + Progressionsvorbehalt! Meine Vermutung: Splitting günstiger, wenn Ehemann nicht gerade sehr niedriges Brutto hat!
Es gilt immer das ganze Kalenderjahr!
Lia
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Re: Elterngeld / Steuererklärung
Hallo,
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort
MFG
BB
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort
MFG
BB
Re: Elterngeld / Steuererklärung
und Sie ohne Steuererklärung Wie soll das denn gehen? Wer Elterngeld erhält, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.