Kinderbetreuungskosten um 50% gemindert

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Marshi
Beiträge: 3
Registriert: 1. Jul 2017, 22:22

Kinderbetreuungskosten um 50% gemindert

Beitrag von Marshi »

Hallo

Vielleicht könnt Ihr mir helfen...

Meine Partnerin und Ich ( nicht Verheiratet ) wohnen mit unserer Tochter ( 2 Jahre ) in einer gemeinsamen Wohnung.
Den Betreuungsvertrag in der Kita haben wir beide Unterschrieben.
Die Kosten allerdings zahlte ich 2016 alleine von meinem Konto (1729€) Besitzen kein Gemeinschaftskonto.
In meinem Steuerbescheid 2016 wurde der Abzusetzende Betrag ( 2/3 von 1729€ = 1152€ ) nun halbier auf 576€.
Mittlerweile weiß ich, das jeden Elternteil 50% des abzusetzenden Betrages zustehen.
Da ich der Hauptverdiener der Familie bin, hätte ich den Steuervorteil doch gerne zu 100% genutzt, da ich die Kosten auch alleine Trage.
1. Gibt es möglichkeiten als Nicht Verheiratetes Paar eine andere Aufteilung der Kitakosten zu wählen, so das es das Finanzamt akzeptiert?
2. Würde es in diesem Fall überhaupt Sinn machen, wenn meine Partnerin zusätzlich eine Steuererklärung einreicht um die andere Hälfte der Kitakosten abzusetzen, da die Kosten von meinem Konto überwiesen wurde?
3. Falls alles seine richtigkeit entspricht, was kann ich tun? Vertrag in der Kita ändern, Gemeinschafftskonto , usw?

Oder habe ich oder das Finanzamt einen fehler gemacht?

Mit freundlichen Grüßen Gelhaar
muemmel
Beiträge: 4844
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kinderbetreuungskosten um 50% gemindert

Beitrag von muemmel »

Mittlerweile weiß ich, das jeden Elternteil 50% des abzusetzenden Betrages zustehen. Nö - die Kosten sind laut BMF bei unverheirateten Eltern bei dem Elternteil anzusetzen, der sie getragen hat - klarer Fall für einen Einspruch. Siehe hier: https://www.haufe.de/steuern/finanzverw ... 88336.html
Marshi
Beiträge: 3
Registriert: 1. Jul 2017, 22:22

Re: Kinderbetreuungskosten um 50% gemindert

Beitrag von Marshi »

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

In anderen Beiträgen im Netz habe ich gelesen das die Finanzämter es generell abweisen, wenn beide den Betreuungsvertrag unterschrieben haben.
Sollte es tatsächlich das Problem sein, wie könnte ich es umgehen?
Der Einspruch geht heute raus, mit erklärung, das die Kindesmutter von Ihrem Anteil kein Anspruch nimmt.
Ich hoffe damit ist das Thema durch.

Mfg
muemmel
Beiträge: 4844
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kinderbetreuungskosten um 50% gemindert

Beitrag von muemmel »

Der Einspruch geht heute raus, mit erklärung, das die Kindesmutter von Ihrem Anteil kein Anspruch nimmt. Nun, vielleicht rufen Sie vorher nochmal Ihren Sachbearbeiter an, verweisen auf die BMF-Regeln und fragen, ob man das per "schlichter Änderung", also ohne Einspruch, regeln kann. Und bei der Gelegenheit erfahren Sie vielleicht auch, was eigentlich das Problem ist.
Marshi
Beiträge: 3
Registriert: 1. Jul 2017, 22:22

Re: Kinderbetreuungskosten um 50% gemindert

Beitrag von Marshi »

Alles Geklärt, Schrieftliche Erklärung der Partnerin das Sie ihren 50%igen Anteil nicht in Anspruch nimmt.
Wurde vom Finanzamt akzeptiert.
muemmel
Beiträge: 4844
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kinderbetreuungskosten um 50% gemindert

Beitrag von muemmel »

Und wann geben Sie einen aus? :-)
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