ich habe heute meinen Steuerbescheid für 2016 erhalten und komme mit der Günstigerprüfung bzgl. Kindergeld nicht ganz klar.
Meine Steuersoftware rechnet zwei Kinderfreibeträge an und beim händischen Nachrechnen bin ich der Meinung, dass das richtig ist.
Das FA hat nur einen KFB angerechnet und in den Hinweisen folgenden Text geschrieben: "Für 1 Kind(er) wurde ein Freibetrag für Kinder gemäß § 32 Abs. 6 EStG berücksichtigt. [...] Für weitere Kinder wurde die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums durch den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt."
Nun nehme ich mal an, dass das FA die Günstigerprüfung schon korrekt durchführt, der Fehler also bei mir liegen müsste. Mir ist nur nicht klar, wo mein Denkfehler ist.
Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich lebe mit meiner Partnerin unverheiratet zusammen und wir haben zwei Kinder. (geb. 2012 und 2015)
Folgende Daten habe ich errechnet. Die Daten in der Spalte "1 KFR" stimmen mit den Daten des Steuerbescheids überein:
Das Einkommen vor KFR liegt bei 39.050 EUR. Hinzu kommen 4.297 EUR Einkünfte mit Progressionsvorbehalt. (Elterngeld)
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KFR ohne 1 2
zu versteuerndes EK 39050 35426 31802
inkl. Progressions-EK 43347 39723 36099
Steuer darauf 10051 8727 7462
Steuer in Prozent 23,19% 21,97% 20,67%
Steuer auf z. vst. EK 9055,70 7783,09 6573,47
+ Kindergeld 0 1140 2280
=gesamte Steuer 9055,70 8923,09 8853,47
Seltsam ist außerdem, dass bei der Berechnung des Solis zwei KFR und ein zu versteuerndes EK von 31.802 berücksichtigt wurde.
Oder muss ich da noch was anderes beachten?
Herzlichen Dank für eure Hilfe und Infos.