Hallo zusammen,
da wir in diesem Jahr gerade erstmals aufgefordert wurden, die Beleg für die Kinderbetreuung einzureichen, ist mir bei der Recherche, wie diese Belege aussehen müssen, aufgefallen, dass die Essensgebühren gar nicht eingerechnet werden dürfen. Wir haben irrtümlicherweise seit 2012 für unsere beiden Kinder immer 2/3 des Gesamtbetrags angegeben, der auch immer vollständig abgezogen wurde. Dieser beinhaltet allerdings das Geld für das Mittagessen. Im Januar 2016 haben wir den Wohnort und die Kita gewechselt, daher ist das zuständige Finanzamt nun ein anderes.
Kann mir jemand beantworten, für wie viele Jahre rückwirkend wir nun eine Korrektur veranlassen müssen? Es ist wirklich ein Versehen aus Unwissenheit gewesen. Kann uns hier noch Ungemach drohen, wenn wir den Sachverhalt selbst melden (für 2016 ist ja noch keine Festsetzung erfolgt, es wurden zunächst die Belege angefordert)? Ich bin sehr besorgt, ist es doch wirklich nicht mit Absicht geschehen.
Vielen lieben Dank im Vorfeld
Becki
Essensgeld in Kita-Gebühren versehentlich angegeben
Re: Essensgeld in Kita-Gebühren versehentlich angegeben
Kann mir jemand beantworten, für wie viele Jahre rückwirkend wir nun eine Korrektur veranlassen müssen? Nun, das ist Steuerverkürzung und da sind Sie für die letzten 5 Jahre mit der entsprechenden Nachzahlung dabei - plus den fürstlichen Zinsen des Finanzamtes (für 2012 z. B. derzeit 18 %)...